1. Was ist Behandlungspflege?

1.1 Definition der Behandlungspflege

Behandlungspflege umfasst medizinische Leistungen, die auf ärztliche Verordnung hin von examinierten Pflegefachkräften durchgeführt werden. Diese Leistungen dienen der Heilung, Linderung oder Verhinderung von Erkrankungen und unterstützen die ärztliche Behandlung. Dazu gehören beispielsweise das Verabreichen von Medikamenten, das Durchführen von Injektionen oder die Versorgung von Wunden.
Während die Grundpflege sich mit den alltäglichen Bedürfnissen wie Körperpflege, Essen und Mobilität beschäftigt, ist die Behandlungspflege strikt medizinisch orientiert. Sie ist für Patienten unverzichtbar, deren Erkrankung kontinuierliche ärztliche Versorgung erfordert, jedoch nicht zwingend einen Krankenhausaufenthalt rechtfertigt. Durch die ambulante Behandlungspflege können Patienten weiterhin zu Hause versorgt werden, was ihre Lebensqualität deutlich erhöht.

1.2 Gesetzliche Grundlagen

Die gesetzliche Verankerung der Behandlungspflege stellt sicher, dass Patienten die notwendigen medizinischen Leistungen erhalten, ohne sie aus eigener Tasche finanzieren zu müssen.

Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB):
SGB V regelt die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hier ist festgelegt, dass die Krankenkassen für die Behandlungspflege verantwortlich sind, sofern diese ärztlich verordnet wurde. Die Kostenübernahme schützt Patienten vor finanziellen Belastungen.

SGB XI betrifft die Pflegeversicherung, die vor allem für die Grundpflege zuständig ist.

Nach § 37 Abs. 2 SGB V haben Versicherte Anspruch auf Behandlungspflege, wenn sie medizinisch notwendig ist und von qualifiziertem Pflegepersonal durchgeführt wird.

Der wichtigste Unterschied liegt darin, dass die Behandlungspflege über die Krankenkasse und nicht über die Pflegekasse finanziert wird. Dies verhindert Doppelbelastungen und gewährleistet eine klare Kostenteilung.

1.3 Abgrenzung zur Grundpflege

Die Abgrenzung zwischen Behandlungspflege und Grundpflege ist essenziell, um Missverständnisse bei der Beantragung von Leistungen zu vermeiden. Während die Grundpflege die allgemeinen Bedürfnisse des Patienten abdeckt, konzentriert sich die Behandlungspflege auf spezifische medizinische Anforderungen:

Behandlungspflege: Dazu gehören Leistungen wie Medikamentengabe, Wundversorgung oder Injektionen. Sie wird durch die Krankenkasse finanziert, wenn sie ärztlich verordnet wurde.

Grundpflege: Hierzu zählen Hilfe beim Waschen, Essen oder Anziehen. Diese Leistungen werden über die Pflegeversicherung abgerechnet.

Ein klares Beispiel: Ein Patient mit Diabetes benötigt sowohl die Behandlungspflege für die Insulingabe als auch die Grundpflege zur Unterstützung beim Ankleiden. Beide Leistungsarten sind wichtig, unterscheiden sich aber hinsichtlich ihrer Zielsetzung und Finanzierung.

2. Leistungen der Behandlungspflege

2.1 Medikamentengabe

Eine der häufigsten Aufgaben in der Behandlungspflege ist die fachgerechte Verabreichung von Medikamenten. Medikamente spielen eine zentrale Rolle bei der Behandlung von akuten und chronischen Erkrankungen.

Zu den Aufgaben gehören:
Tabletten verabreichen: Pflegekräfte stellen sicher, dass Patienten ihre Tabletten in der richtigen Dosierung und zum richtigen Zeitpunkt einnehmen.

Insulinspritzen setzen: Bei Diabetes-Patienten ist die exakte Gabe von Insulin entscheidend für den Therapieerfolg.

Tropfen und Salben anwenden: Dazu gehört beispielsweise die Verabreichung von Augentropfen oder die Pflege entzündeter Hautstellen.

Eine korrekte Medikamentengabe ist entscheidend, um Komplikationen zu vermeiden und die Gesundheit des Patienten zu stabilisieren.

Pflegekräfte dokumentieren jede Verabreichung sorgfältig, um eine optimale Übersicht über die Medikation zu gewährleisten.

2.2 Wundversorgung

Die Wundversorgung ist ein weiteres Kerngebiet der Behandlungspflege. Offene Wunden, beispielsweise durch Operationen, Verletzungen oder chronische Erkrankungen wie Dekubitus (Druckgeschwüre), erfordern regelmäßige und professionelle Pflege.

Zu den Aufgaben gehören:
Reinigung der Wunden: Infektionen müssen vermieden werden, um den Heilungsprozess zu beschleunigen.

Verbandswechsel: Der Verband muss regelmäßig erneuert und die Wunde kontrolliert werden.

Behandlung von chronischen Wunden: Dekubitus und diabetische Fußgeschwüre erfordern spezielle Kenntnisse und Maßnahmen.

Eine professionelle Wundversorgung trägt dazu bei, den Heilungsverlauf zu optimieren und die Lebensqualität der Patienten zu verbessern.

2.3 Injektionen und Infusionen

Viele medizinische Therapien erfordern die Gabe von Medikamenten durch Injektionen oder Infusionen. Pflegekräfte, die diese Aufgaben durchführen, verfügen über spezielles Fachwissen, um Komplikationen zu vermeiden.

Beispiele für Injektionen und Infusionen:
Subkutane Injektionen: z.B. Insulin-Injektionen bei Diabetes.

Intramuskuläre Injektionen: Verabreichung von bestimmten Medikamenten in die Muskulatur.

Infusionen: Die intravenöse Gabe von Flüssigkeiten oder Medikamenten erfordert besondere Sorgfalt und Kontrolle.

Pflegekräfte stellen sicher, dass die Verabreichung den ärztlichen Anordnungen entspricht und der Patient kontinuierlich überwacht wird.

2.4 Blutzuckermessung und Insulintherapie

Die Kontrolle des Blutzuckerspiegels und die Verabreichung von Insulin sind entscheidende Aufgaben in der Behandlungspflege von Diabetes-Patienten.

Dazu gehören:
Regelmäßige Blutzuckermessung: Mit speziellen Geräten wird der aktuelle Blutzuckerwert ermittelt.

Insulintherapie: Die richtige Dosierung und Gabe von Insulin hängen von den gemessenen Werten ab.

Durch diese Maßnahmen wird der Blutzuckerspiegel stabil gehalten, was langfristig Folgeschäden wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen oder Nervenschäden verhindert.

Pflegekräfte achten dabei nicht nur auf die fachgerechte Durchführung, sondern auch auf die Schulung der Patienten im Umgang mit der Krankheit und den Messgeräten.

2.5 Katheterpflege und Stomaversorgung

Die Pflege von Kathetern und Stomata gehört zu den spezialisierten Leistungen der Behandlungspflege. Sie erfordert besondere hygienische Maßnahmen und Fachwissen, um Infektionen zu vermeiden.

Katheterpflege: Dazu gehört der Wechsel und die Reinigung von Blasenkathetern sowie die Überwachung der Funktionalität.

Stomaversorgung: Patienten mit einem künstlichen Darmausgang oder einer Harnableitung benötigen Unterstützung bei der Reinigung und Pflege der Stomata.

Pflegekräfte stellen sicher, dass diese Maßnahmen steril durchgeführt werden und der Patient in die tägliche Pflege eingewiesen wird, um mehr Selbstständigkeit zu erreichen.

2.6 Weitere Leistungen

Die Behandlungspflege umfasst noch zahlreiche weitere Leistungen, darunter:
Absaugen der oberen Atemwege zur Unterstützung der Atmung bei Patienten mit Sekretproblemen.

Anlegen und Wechseln von Kompressionsstrümpfen, um die Blutzirkulation zu verbessern.

Messung von Vitalzeichen wie Blutdruck, Puls und Temperatur zur Überwachung des Gesundheitszustandes

3. Ablauf der Behandlungspflege

3.1 Ärztliche Verordnung

Die Behandlungspflege beginnt immer mit einer ärztlichen Verordnung.

Der behandelnde Arzt stellt fest, welche Maßnahmen notwendig sind, und verordnet diese schriftlich.

Diese Verordnung ist Grundlage für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse.

3.2 Pflegeplanung

Nach Erhalt der ärztlichen Verordnung erstellt der ambulante Pflegedienst einen individuellen Pflegeplan. Dieser Plan berücksichtigt die medizinische Notwendigkeit, die Bedürfnisse des Patienten sowie die zeitlichen Abläufe.

Wichtige Schritte dabei sind:

Bedarfsanalyse: Welche Leistungen werden benötigt? Wie häufig müssen sie erbracht werden?

Zeitliche Planung: Abstimmung der Pflegeeinsätze mit dem Tagesablauf des Patienten.

Einsatzplanung: Zuweisung der qualifizierten Pflegekräfte, die die Behandlungspflege durchführen.

Dokumentation: Jeder Pflegeschritt wird lückenlos dokumentiert, um die Qualität der Versorgung zu gewährleisten.

Ein strukturierter Pflegeplan sorgt dafür, dass alle medizinischen Maßnahmen zuverlässig umgesetzt werden und der Patient bestmöglich versorgt ist.

3.3 Durchführung der Behandlungspflege

Die Behandlungspflege wird ausschließlich von qualifizierten Pflegefachkräften durchgeführt. Diese verfügen über das notwendige Wissen und die Erfahrung, um medizinische Maßnahmen fachgerecht umzusetzen.

Der Ablauf umfasst:
Vorbereitung: Material und Medikamente werden bereitgestellt.

Durchführung: Die Pflegekraft führt die ärztlich verordneten Maßnahmen (z. B. Medikamentengabe oder Wundversorgung) durch.

Kontrolle: Vitalzeichen oder Wundheilungsverläufe werden überwacht und dokumentiert.

Kommunikation: Enger Austausch mit dem behandelnden Arzt bei Auffälligkeiten oder Veränderungen des Gesundheitszustands.

3.4 Kostenübernahme und Abrechnung

Ein häufiges Anliegen von Patienten und Angehörigen ist die Frage nach der Finanzierung.

Die Kosten für die Behandlungspflege werden in der Regel von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Eine ärztliche Verordnung liegt vor.

Die Behandlungspflege ist medizinisch notwendig.

Die Leistungen werden von einem zugelassenen Pflegedienst durchgeführt.

Der Pflegedienst rechnet die erbrachten Leistungen direkt mit der Krankenkasse ab, sodass für den Patienten in der Regel kein Eigenanteil anfällt.

4. Vorteile der Behandlungspflege

Die Behandlungspflege bietet zahlreiche Vorteile für Patienten, Angehörige und das Gesundheitssystem insgesamt:

4.1 Vermeidung von Krankenhausaufenthalten
Durch die ambulante Durchführung medizinischer Maßnahmen können viele Patienten zu Hause bleiben. Dies fördert die Lebensqualität und verhindert unnötige Krankenhausaufenthalte.

4.2 Kontinuierliche Versorgung in vertrauter Umgebung
Die Möglichkeit, zu Hause versorgt zu werden, schafft für viele Patienten ein Gefühl von Sicherheit und Wohlbefinden. Sie bleiben in ihrer gewohnten Umgebung, was sich positiv auf die Genesung auswirkt.

4.3 Entlastung der Angehörigen
Pflegefachkräfte übernehmen die medizinische Versorgung, wodurch Angehörige entlastet werden und sich auf die emotionale Unterstützung ihrer Liebsten konzentrieren können.

4.4 Professionelle Betreuung durch qualifizierte Fachkräfte
Die Behandlungspflege wird von geschultem Pflegepersonal durchgeführt, das regelmäßig fortgebildet wird. Dies garantiert eine sichere und fachlich einwandfreie Versorgung.

5. Fazit: Behandlungspflege als wichtige Säule der Gesundheitsversorgung

Die Behandlungspflege ist eine unverzichtbare Unterstützung für Menschen, die medizinische Versorgung benötigen, aber nicht zwingend im Krankenhaus behandelt werden müssen.

Sie ermöglicht es, den Alltag zu Hause mit erhöhter Lebensqualität zu bewältigen und gleichzeitig eine professionelle medizinische Versorgung zu gewährleisten.

Ambulante Pflegedienste spielen dabei eine entscheidende Rolle: Sie sorgen dafür, dass Patienten sicher und kompetent betreut werden und Angehörige spürbare Entlastung erfahren.

Wenn Sie Fragen zur Behandlungspflege oder den Möglichkeiten einer individuellen Versorgung haben, stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.