In diesem Beitrag
Ein Sturz ist im Alter oft mehr als ein blauer Fleck. Viele Menschen bewegen sich danach aus Angst weniger, verlieren Kraft und Sicherheit und brauchen mehr Hilfe als vorher.
Vielen Stürzen lässt sich vorbeugen: mit einer sicheren Wohnung, regelmäßigem Training, einem Blick auf die Medikamente und den passenden Hilfsmitteln. Wie das geht und was die Kassen bezahlen, lesen Sie hier.
Warum Stürze im Alter häufiger werden
Mit den Jahren lassen Muskelkraft, Reaktion und Gleichgewicht nach, und oft sieht man schlechter. Dazu kommen Erkrankungen und Medikamente, die schwindelig oder unsicher machen. Meist führt nicht eine Ursache allein zum Sturz, sondern das Zusammenspiel aus dem eigenen Körper und Gefahren in der Umgebung.
Unterschätzt wird die Angst vor dem Stürzen. Wer schon einmal gefallen ist, bewegt sich vorsichtiger und dadurch oft unsicherer. Werden Wege aus Angst vermieden, baut die Muskulatur weiter ab, und das Risiko steigt. Deshalb ist es so wichtig, in Bewegung zu bleiben.
Stolperfallen Raum für Raum
Gehen Sie einmal mit fremden Augen durch die Wohnung. Vieles lässt sich mit wenig Aufwand ändern.
In der ganzen Wohnung
- Helles Licht in Fluren und auf Treppen, Lichtschalter gut erreichbar
- Lose Teppiche und Läufer entfernen oder mit Antirutschunterlage sichern
- Kabel nicht quer durch den Raum legen
- Feste Schuhe mit rutschfester Sohle, auch im Haus. Lockere Pantoffeln oder Socken geben keinen Halt.
Badezimmer
- Fest verschraubte Haltegriffe neben Toilette, Dusche und Badewanne. Saugnapfgriffe können sich unbemerkt lösen.
- Rutschfeste Matten in Dusche und Wanne, Badvorleger mit gummierter Unterseite
- Duschhocker oder Badewannensitz, damit Sie sich im Sitzen waschen können
- Toilettensitzerhöhung, wenn das Aufstehen schwerfällt
Schlafzimmer
- Das Bett in der richtigen Höhe: Im Sitzen stehen die Füße flach auf dem Boden.
- Ein Nachtlicht oder eine Lampe in Griffweite. Stehen Sie nachts nicht im Dunkeln auf.
- Leuchten mit Bewegungsmelder auf dem Weg zum Bad
- Ein freier Weg ohne Kleidung, Schuhe oder Zeitungen auf dem Boden
Flur und Treppe
- Handläufe auf beiden Seiten, über die ganze Treppe
- Stufenkanten mit kontrastfarbenem Band markieren
- Lichtschalter oben und unten an der Treppe
- Türschwellen entfernen oder mit flachen Rampen überbrücken
Küche
- Was Sie täglich brauchen, gehört zwischen Hüft- und Schulterhöhe.
- Nicht auf Stühle oder Hocker steigen. Lieber umräumen oder um Hilfe bitten.
- Verschüttetes sofort aufwischen
Sind größere Umbauten nötig, etwa eine bodengleiche Dusche oder ein Treppenlift, gibt die Pflegekasse einen Zuschuss. Mehr dazu in Barrierefrei wohnen in Bamberg.
Kraft und Gleichgewicht trainieren
Kein Haltegriff ersetzt kräftige Beine und ein gutes Gleichgewicht. Die Weltgesundheitsorganisation empfiehlt Menschen ab 65 Jahren, an mindestens drei Tagen pro Woche abwechslungsreich zu trainieren, mit Schwerpunkt auf Gleichgewicht und Kraft und mit mindestens mäßiger Anstrengung. Einfache Übungen für zu Hause:
- vom Stuhl aufstehen und wieder hinsetzen, ohne die Hände zu benutzen
- auf einem Bein stehen, mit Halt an der Arbeitsplatte
- sich abwechselnd auf die Zehen und auf die Fersen stellen
- auf einer gedachten Linie gehen, einen Fuß direkt vor den anderen
Wer sich unsicher fühlt, lässt sich die Übungen zeigen und beginnt in Begleitung. Physiotherapie kann die Arztpraxis verordnen. Viele Krankenkassen bezuschussen außerdem zertifizierte Kurse zur Sturzvorbeugung; fragen Sie bei Ihrer Kasse nach.
Medikamente und Augen prüfen lassen
Viele Medikamente beeinflussen Blutdruck, Aufmerksamkeit oder Gleichgewicht, zum Beispiel Schlaf- und Beruhigungsmittel, manche Antidepressiva, Blutdrucksenker, entwässernde Mittel und starke Schmerzmittel. Je mehr Medikamente zusammenkommen, desto größer ist das Risiko.
- Bitten Sie Ihre Hausarztpraxis regelmäßig, alle Medikamente durchzusehen: Ist noch alles nötig, und passen die Einnahmezeiten?
- Wer dauerhaft mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig nimmt, hat Anspruch auf einen Medikationsplan.
- Bei mindestens fünf dauerhaft verordneten Medikamenten bieten viele Apotheken einmal im Jahr eine ausführliche Medikationsberatung an, die die Krankenkasse bezahlt.
- Setzen Sie Medikamente nie eigenmächtig ab.
Auch die Augen gehören dazu: Eine Brille mit falscher Stärke oder ein unbehandelter Grauer Star erschwert es, Stufen und Kanten richtig einzuschätzen. Mehr zum sicheren Umgang mit Tabletten steht in Medikamenteneinnahme daheim.
Hilfsmittel, die Sicherheit geben
- Rollator: Er gibt Halt beim Gehen und bietet eine Sitzgelegenheit für Pausen. Lassen Sie die Griffhöhe im Sanitätshaus einstellen.
- Gehstock: für leichtere Unsicherheit. Die Höhe passt, wenn der Griff bei locker hängendem Arm auf Höhe des Handgelenks liegt.
- Hausnotruf: ein Sender am Handgelenk oder als Kette. Ein Knopfdruck genügt, um Hilfe zu rufen, auch wenn das Telefon außer Reichweite ist.
Welche Hilfsmittel es gibt und wie Sie sie beantragen, steht in Hilfsmittel für die Pflege zu Hause.
Wer zahlt?
- Krankenkasse: Rollator, Gehstock, Duschhocker und Toilettensitzerhöhung auf ärztliche Verordnung; Erwachsene zahlen 5 bis 10 € je Hilfsmittel zu. Auch Physiotherapie kann die Arztpraxis verordnen; dafür zahlen Erwachsene 10 % der Kosten und 10 € je Verordnung zu.
- Pflegekasse: Mit Pflegegrad technische Pflegehilfsmittel und, unter Voraussetzungen, den Hausnotruf. Für den Basistarif zahlt sie seit 1. April 2026 27 € im Monat.
- Zuschuss für Umbauten: Für Haltegriffe, Handläufe, eine bodengleiche Dusche oder das Entfernen von Schwellen gibt die Pflegekasse ab Pflegegrad 1 bis zu 4.180 € je Maßnahme. Stellen Sie den Antrag vor Beginn der Arbeiten und legen Sie einen Kostenvoranschlag bei.
Wer im Alltag schon Hilfe braucht, etwa beim Gehen, Duschen oder auf der Treppe, sollte einen Pflegegrad beantragen. Wie das geht, erklärt unser Beitrag Pflegegrad beantragen.
So helfen wir
Sturzprophylaxe gehört bei uns zu jeder Pflege. Unsere Pflegefachkräfte schätzen zu Beginn der Pflege das Sturzrisiko ein und schauen wieder hin, wenn sich etwas verändert, so wie es der Expertenstandard Sturzprophylaxe vorsieht. Konkret heißt das:
- Wir gehen mit Ihnen durch die Wohnung, zeigen Gefahrenquellen und schlagen Lösungen vor.
- Wir beraten zu Hilfsmitteln und helfen beim Antrag.
- Wir unterstützen Sie beim Aufstehen, Gehen und Treppensteigen so, dass Sie in Bewegung bleiben.
- Wir zeigen Angehörigen, wie sie sicher helfen, etwa beim Aufstehen aus dem Bett.
- Wir achten auf Nebenwirkungen von Medikamenten und geben der Hausarztpraxis Bescheid, wenn uns etwas auffällt.
Weil Sie bei uns ein Zeitfenster buchen, bleibt Zeit, in Ruhe zu mobilisieren und Angehörige anzuleiten.
Häufige Fragen
Was tue ich nach einem Sturz?
Bleiben Sie ruhig und stehen Sie nicht hastig auf. Haben Sie Schmerzen, ist Ihnen schwindelig oder kommen Sie nicht hoch, rufen Sie Hilfe, im Notfall über die 112. Erzählen Sie Ihrer Hausarztpraxis auch von Stürzen ohne sichtbare Verletzung, damit sie die Ursache klären kann.
Wie komme ich nach einem Sturz wieder hoch?
Wenn Sie keine Schmerzen haben: auf die Seite rollen, in den Vierfüßlerstand kommen, zu einem stabilen Möbelstück krabbeln, ein Bein aufstellen und sich langsam hochstützen. Üben Sie das am besten mit Anleitung, solange nichts passiert ist.
Brauche ich für einen Hausnotruf einen Pflegegrad?
Nein, einen Hausnotruf kann jeder selbst beauftragen. Mit Pflegegrad zahlt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen den Basistarif, etwa wenn Sie über weite Teile des Tages allein sind.
Lohnt sich Training auch mit über 80?
Ja. Muskeln werden in jedem Alter durch Training kräftiger. Wichtig ist, angepasst und regelmäßig zu üben, am Anfang am besten mit Anleitung.
Quellen
- Leitlinien zu körperlicher Aktivität und sitzendem Verhalten, Weltgesundheitsorganisation (WHO), 2020
- Expertenstandard Sturzprophylaxe in der Pflege, 2. Aktualisierung, Deutsches Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP), 2022
- § 31a SGB V: Medikationsplan und § 61 SGB V: Zuzahlungen, Bundesministerium der Justiz
- Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation: Leistungsbeschreibung, Deutscher Apothekerverband, Stand 13.06.2022 (weiterhin die geltende Fassung, geprüft am 22.10.2026)
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Bundesministerium der Justiz
- Hausnotrufsysteme erklärt: Funktionen, Vorteile, Kosten, Verbraucherzentrale, Stand 29.07.2026
Über den Autor
David Geiger
David Geiger hat Glückszeit gegründet und führt den Pflegedienst als Geschäftsführer. Er ist gelernter Altenpfleger, Pflegedienstleiter und Fachtherapeut Wunde, hat über zwölf Jahre Erfahrung in der Pflege und ein Studium im Pflegemanagement.
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