Die Pflegekasse verlangt einen Beratungsbesuch?
Wer ab Pflegegrad 2 ausschließlich Pflegegeld bezieht, muss einmal im Halbjahr einen Beratungsbesuch nachweisen. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und schicken den Nachweis an die Pflegekasse. Für Sie kostenfrei.
Versorgungsvertrag mit allen Kranken- und PflegekassenKein Pflegevertrag nötig. Büro Mo–Fr 10–15 Uhr besetzt, Rückruf spätestens am nächsten Arbeitstag.
Für wen
Drei Gründe, warum Familien uns anrufen
Der Beratungsbesuch ist Pflicht. Er ist aber vor allem eine Gelegenheit, Fragen loszuwerden.
„Die Kasse hat geschrieben, der Nachweis fehlt.“
Wir vereinbaren zeitnah einen Termin bei Ihnen zu Hause und schicken das Formular direkt an die Pflegekasse.
„Ich pflege meinen Mann allein und habe tausend Fragen.“
Der Besuch ist genau dafür da: Rückenschonung, Hilfsmittel, Pflegegrad, Leistungen, die Sie noch nicht nutzen.
„Wir wollen keinen Pflegedienst, nur die Beratung.“
Kein Problem. Sie müssen bei uns weder einen Pflegevertrag abschließen noch weitere Leistungen buchen.
Was wir übernehmen
Was beim Beratungsbesuch passiert
Eine Pflegefachkraft, 30 bis 45 Minuten, bei Ihnen zu Hause.
- Gespräch mit der pflegebedürftigen Person und den Angehörigen: Was klappt, wo wird es schwierig?
- Blick auf die PflegesituationWohnumfeld, Hilfsmittel, Hautzustand, Ernährung, Mobilität, Medikamente
- Praktische Tippsetwa zur Rückenschonung beim Umlagern oder zur Sturzvorbeugung
- Hinweise auf Leistungendie Ihnen zustehen und die Sie noch nicht nutzen
- Nachweis an die Pflegekasse direkt von uns; was wir besprechen, erfährt die Kasse nur mit Ihrer Einwilligung
- Jeder zweite Besuch per Video möglich, wenn Sie das möchten (derzeit bis 31. März 2027); der erste findet immer persönlich statt
Wer zahlt
Wer zahlt den Beratungsbesuch?
Pflegekasse
Kostenfrei: Pflicht bei reinem Pflegegeld, sonst freiwillig
Den Beratungseinsatz rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab. Für Sie entstehen keine Kosten. Maßgeblich sind die Kalenderhalbjahre: Januar bis Juni und Juli bis Dezember.
0 €
kostet Sie der Beratungsbesuch. Dauer in der Regel 30 bis 45 Minuten.
Termin anfragen- Pflicht, wenn Sie ab Pflegegrad 2 ausschließlich Pflegegeld beziehen: einmal je Halbjahr
- Pflegegrad 4 und 5: seit 2026 ebenfalls einmal je Halbjahr; der frühere Rhythmus alle drei Monate bleibt auf Wunsch möglich
- Freiwillig bei Pflegegrad 1 und bei Pflegesachleistungen, auch in Kombination mit Pflegegeld: einmal je Halbjahr möglich, keine Folgen bei Verzicht
- Wird der Besuch nicht abgerufen, muss die Pflegekasse das Pflegegeld kürzen und im Wiederholungsfall ganz entziehen
Hinweis zur geplanten Pflegereform
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Danach soll der Beratungsbesuch in seiner heutigen Form bis Ende 2028 gelten, die Beratung per Video ebenso lange. Wer neu eingestuft wird, soll bei Pflegegrad 1 bis 3 in den ersten drei Monaten bis zu zwei zusätzliche Beratungen bekommen können. Ab 2029 sollen die Regeln zu einer neuen Pflegebegleitung gelten. Bis das Gesetz beschlossen und verkündet ist, gilt die heutige Rechtslage; der Zeitplan nennt den 1. Januar 2027. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was aktuell gilt, und raten dazu, Ansprüche für 2026 noch in diesem Jahr zu nutzen.
Stand 9. Oktober 2026. Quellen: Bundesgesundheitsministerium, 30.9.2026, Kabinettsentwurf, AOK, 7.10.2026, Pflegewegweiser NRW.
So läuft es ab
In drei Schritten zum Nachweis
Vom Anruf bis zum Formular bei der Pflegekasse.
- 1
Anrufen oder Rückruf anfordern
Nennen Sie uns den Pflegegrad und bis wann der Nachweis fällig ist. Wir finden einen Termin, an dem auch die Angehörigen dabei sein können.
Rückruf spätestens am nächsten Arbeitstag - 2
Besuch bei Ihnen zu Hause
Eine Pflegefachkraft kommt vorbei, schaut mit Ihnen auf die Pflegesituation und beantwortet Ihre Fragen. In der Regel dauert das 30 bis 45 Minuten.
Pflegefachkraft, kein Verkaufsgespräch - 3
Nachweis an die Pflegekasse
Wir dokumentieren den Besuch auf dem Nachweisformular und bestätigen ihn der Pflegekasse; unsere Empfehlungen gehen nur mit Ihrer Einwilligung mit. Den nächsten Termin notieren wir gleich mit.
Das Pflegegeld läuft weiter
Erfahrungen
Was andere auf Google über uns schreiben
19 Rezensionen auf Google, alle mit fünf Sternen.
Der ambulante Pflegedienst Glückszeit kann von uns sehr empfohlen werden. Sowohl die Erstberatung, als auch die Haushaltshilfe entsprechen vollstens unseren Erwartungen, wir sind sehr zufrieden.
Toller Pflegedienst. Transparent, freundlich. Wir fühlen uns wohl.
Josefauf Google · November 2024Das Team von „Glückszeit“ spiegelt dies absolut wieder. freundliche, liebevolle, kompetente Pflegekräfte, ein umsorgender Chef, was kann man sich besseres vorstellen wenn es um die eigenen Eltern geht. Der Pflegedienst geht auf die spezifischen Bedürfnisse der Patienten ein und bietet eine auf den Einzelfall zugeschnittene Betreuung, kurzfristige Änderungen werden innerhalb kürzester Zeit umgesetzt. Ich kann dieses Team nur empfehlen.
Alle 19 Bewertungen auf Google ansehen
Bewertungen aus unserem Google-Unternehmensprofil, Wortlaut unverändert, Namen gekürzt. Stand Oktober 2026: 19 Bewertungen, alle mit fünf Sternen. Ob die Verfassenden unsere Leistungen genutzt haben, prüfen wir nicht; Google veröffentlicht Bewertungen nach eigenen Richtlinien.
Ehrlich gesagt
Der Beratungsbesuch ist keine Kontrolle der Familie. Der Gesetzgeber will sicherstellen, dass pflegende Angehörige regelmäßig fachlichen Rat bekommen. Wenn wir dabei sehen, dass der Pflegebedarf gestiegen ist, sagen wir Ihnen das und helfen beim Antrag auf Höherstufung. Wenn alles gut läuft, sagen wir auch das.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zum Beratungsbesuch
Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen auch ehrlich, wenn eine andere Lösung besser passt.
Muss ich den Beratungsbesuch selbst organisieren?
Ja. Die Pflegekasse schickt in der Regel keine Fachkraft von sich aus. Sie vereinbaren den Termin mit einem zugelassenen Pflegedienst wie Glückszeit; wir erinnern Sie an den nächsten.
Was passiert, wenn ich den Termin verpasst habe?
Holen Sie ihn so schnell wie möglich nach und sprechen Sie mit der Pflegekasse. Rufen Sie uns an, dann suchen wir den nächstmöglichen Termin.
Muss ich dafür Kunde werden?
Nein. Sie müssen keinen Pflegevertrag abschließen und keine weiteren Leistungen buchen.
Geht der Besuch auch per Video?
Ja, auf Ihren Wunsch kann jeder zweite Besuch per Video stattfinden. Die Regel gilt seit Juli 2022 und ist derzeit bis 31. März 2027 befristet; der Entwurf der Pflegereform sieht eine Verlängerung bis Ende 2028 vor. Der erste Besuch muss persönlich bei Ihnen zu Hause erfolgen. Wer den persönlichen Kontakt bevorzugt, bekommt jeden Besuch vor Ort.
Was wird beim Besuch angeschaut?
Wie der Alltag läuft, Wohnumfeld, Hilfsmittel, Haut, Ernährung, Mobilität und Medikamente. Dazu praktische Tipps und Hinweise auf Leistungen, die Sie noch nicht nutzen.
Wo bieten Sie den Beratungsbesuch an?
Wir kommen in Bamberg mit Gaustadt und auf unserer Tour von Hirschaid über Seigendorf, Altendorf, Buttenheim, Eggolsheim, Pautzfeld, Trailsdorf und Hausen bis Forchheim. Ob Ihre Adresse auf einer Tour liegt, klären wir am Telefon; alle Orte stehen im Einzugsgebiet.
Rückruf anfordern
Sprechen wir über Ihre Situation
Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Nummer. Wir rufen Sie spätestens am nächsten Arbeitstag zurück. Kostenlos und unverbindlich.
Was hilft uns beim ersten Gespräch? (falls zur Hand)
- Besteht bereits ein Pflegegrad, und wenn ja, welcher?
- Bei welcher Kranken- und Pflegekasse ist die Person versichert?
- Liegt eine ärztliche Verordnung vor, etwa für Medikamente, Verbände oder Kompressionsstrümpfe?
- Worum geht es konkret, und zu welcher Tageszeit wird Hilfe gebraucht?
Sie brauchen nichts vorzubereiten. Wenn Sie noch unsicher sind, ob ein Pflegedienst überhaupt das Richtige ist: Auch dafür ist das Gespräch da.
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