Pflegeberatung bei Pflegegeld in Bamberg und im Landkreis Forchheim – was 2026 gesetzlich gilt

Pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen haben bei Bezug von Pflegegeld Anspruch auf regelmäßige Pflegeberatung. Diese Beratung dient der Sicherstellung einer angemessenen häuslichen Pflege und ist gesetzlich im § 37 Abs. 3 SGB XI geregelt.
Seit dem Jahr 2026 gelten hierzu vereinfachte und flexiblere Vorgaben.
Wer ist zur Pflegeberatung verpflichtet?
Pflegebedürftige Personen mit Pflegegrad 2 bis 5, die Pflegegeld beziehen, müssen in festgelegten Intervallen eine Pflegeberatung in der eigenen Häuslichkeit in Anspruch nehmen.
Pflegeberatung bei Pflegegrad 2 und 3
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 oder 3 sind verpflichtet,
einmal pro Halbjahr eine Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI durchführen zu lassen.
Pflegeberatung bei Pflegegrad 4 und 5
Auch bei Pflegegrad 4 und 5 ist seit 2026
nur noch eine halbjährliche Pflegeberatung verpflichtend.
Die frühere Verpflichtung zu vierteljährlichen Beratungseinsätzen besteht nicht mehr.
Freiwillige zusätzliche Pflegeberatungen
Pflegebedürftige können zusätzlich zur verpflichtenden Beratung
freiwillig weitere Pflegeberatungen in Anspruch nehmen, zum Beispiel vierteljährlich.
Diese zusätzlichen Beratungen sind nicht verpflichtend, werden jedoch weiterhin von der Pflegekasse übernommen.
Pflegeberatung bei Pflegegrad 1
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 haben einen gesetzlichen Anspruch auf eine halbjährliche Pflegeberatung in der eigenen Häuslichkeit.
Eine Verpflichtung zur Durchführung besteht nicht.
Pflegeberatung bei Bezug von Pflegesachleistungen
Auch Pflegebedürftige, die Pflegesachleistungen beziehen, haben Anspruch auf
halbjährliche Pflegeberatungen.
Diese dienen der Qualitätssicherung und der fachlichen Begleitung der Pflege.
Pflegeberatung per Video
Seit der gesetzlichen Anpassung gilt:
- Jede zweite Pflegeberatung darf per Video stattfinden
- Die erste Pflegeberatung muss zwingend persönlich in der eigenen Häuslichkeit erfolgen
Diese Regelung schafft mehr Flexibilität für Pflegebedürftige und Angehörige, insbesondere bei organisatorischen oder zeitlichen Einschränkungen.
Unser ambulanter Pflegedienst führt die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI durch.
Diese Beratung ist erforderlich, um die Fortzahlung des Pflegegeldes sicherzustellen und mögliche Kürzungen oder Aussetzungen zu vermeiden.
Die Pflegeberatung erfolgt:
- persönlich in der eigenen Häuslichkeit
- auf Wunsch teilweise per Video (gemäß gesetzlicher Vorgaben)
- fachlich qualifiziert und kostenfrei über die Pflegekasse
Wenn Sie in Bamberg, im Landkreis Forchheim oder der näheren Umgebung leben und eine Pflegeberatung zur Sicherung Ihres Pflegegeldes benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Wir unterstützen Sie zuverlässig, verständlich und direkt bei Ihnen vor Ort.
