Der Haushalt wird zu viel, und 131 € im Monat bleiben ungenutzt?

Jeder Pflegegrad bringt einen Entlastungsbetrag von 131 € im Monat mit, schon ab Pflegegrad 1. Viele Familien lassen ihn verfallen. Wir setzen ihn für Sie ein: Putzen, Wäsche, Einkauf, Kochen, Begleitung zu Terminen und Betreuung. Abgerechnet direkt mit der Pflegekasse.

Bewertung „Ausgezeichnet“ mit fünf Sternen, 5,0 auf GoogleVersorgungsvertrag mit allen Kranken- und Pflegekassen

Kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Büro Mo–Fr 10–⁠15 Uhr besetzt, Rückruf spätestens am nächsten Arbeitstag.

Seniorin und junge Pflegerin lachen sich in einem hellen Zimmer an

Für wen

Drei Situationen, in denen der Entlastungsbetrag hilft

Entlastung heißt: Der Alltag wird leichter, für Sie und für Ihre Angehörigen.

„Staubsaugen und Fensterputzen schaffe ich nicht mehr.“

Unsere Haushaltshilfe übernimmt Reinigung, Wäsche und Küche, regelmäßig und mit vertrautem Gesicht.

„Der Wocheneinkauf ist zur Last geworden.“

Wir kaufen ein, räumen ein, kochen auf Wunsch etwas Kleines oder begleiten Sie zum Einkauf und zu Terminen.

„Ich möchte einfach mal wieder ein Gespräch.“

Betreuung heißt bei uns: Gesellschaft, ein Spaziergang, ein Kaffee, Beschäftigung. Zeit, die niemand stoppt.

Was wir übernehmen

Was unsere Haushaltshilfe und Betreuung übernehmen

Zweckgebunden heißt nicht eng: Vieles im Alltag lässt sich über den Entlastungsbetrag abrechnen.

  • Reinigung der WohnungStaubsaugen, Wischen, Bad und Küche
  • Wäsche waschen, aufhängen, zusammenlegen
  • Einkaufen und Kochen kleiner Mahlzeiten
  • Begleitung zu Arztterminen, Behörden oder zum Einkauf
  • BetreuungGespräche, Spaziergänge, Beschäftigung, auch bei Demenz
  • Bei Pflegegrad 1 zusätzlich körperbezogene Pflege, etwa Hilfe beim Waschen oder Anziehen

Wer zahlt

Wer zahlt die Haushaltshilfe?

Pflegekasse

131 € im Monat, für alle Pflegegrade gleich

Der Entlastungsbetrag wird nicht bar ausgezahlt, sondern für anerkannte Leistungen erstattet. Sie unterschreiben eine Abtretungserklärung, und wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab. Sie strecken nichts vor und sammeln keine Belege.

131 €

Entlastungsbetrag im Monat, seit Januar 2025, für jeden Pflegegrad

Rückruf anfordern
  • Ab Pflegegrad 1, automatisch mit dem Bescheid, ohne gesonderten Antrag
  • Nicht genutzte Monatsbeträge sammeln sich im Kalenderjahr an und können gebündelt eingesetzt werden
  • Was am Jahresende übrig ist, kann nach heutigem Recht noch bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach verfällt es. Ob das für Reste aus 2026 nach der geplanten Reform noch gilt, ist offen
  • Reicht der Betrag nicht, kann Hauswirtschaft ab Pflegegrad 2 auch über Ihr Budget für Pflegesachleistungen laufen

Hinweis zur geplanten Pflegereform

Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Der Entlastungsbetrag soll danach ab Pflegegrad 2 in einem Sozialraumbudget von 175 € im Monat aufgehen, das nur noch für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag gilt, nicht mehr für Pflegedienste wie uns. Das Ansparen nicht genutzter Beträge, der Anspruch bei Pflegegrad 1 und die Umwandlung von Pflegesachleistungen sollen entfallen. Bis das Gesetz beschlossen und verkündet ist, gilt die heutige Rechtslage; der Zeitplan nennt den 1. Januar 2027. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was aktuell gilt, und raten dazu, Ansprüche für 2026 noch in diesem Jahr zu nutzen.

Stand 9. Oktober 2026. Quellen: Bundesgesundheitsministerium, 30.9.2026, Kabinettsentwurf, AOK, 7.10.2026, Pflegewegweiser NRW.

So läuft es ab

In drei Schritten zur Haushaltshilfe

Den Papierkram übernehmen wir, inklusive Abtretungserklärung.

  1. 1

    Anrufen oder Rückruf anfordern

    Wir klären am Telefon, welcher Pflegegrad besteht, was im Haushalt anfällt und wie viel Guthaben sich bei der Pflegekasse angesammelt hat.

    Rückruf spätestens am nächsten Arbeitstag
  2. 2

    Kostenloses Erstgespräch zu Hause

    Wir lernen Sie kennen und legen gemeinsam fest, was wann erledigt wird. Sie unterschreiben die Abtretungserklärung für die Direktabrechnung.

    Kostenlos und unverbindlich
  3. 3

    Start zu festen Zeiten

    Ihre Haushaltshilfe kommt regelmäßig zur vereinbarten Zeit. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.

    Kein Vorstrecken, keine Belege

Erfahrungen

Was andere auf Google über uns schreiben

19 Rezensionen auf Google, alle mit fünf Sternen. Eine davon nennt ausdrücklich unsere Haushaltshilfe.

Der ambulante Pflegedienst Glückszeit kann von uns sehr empfohlen werden. Sowohl die Erstberatung, als auch die Haushaltshilfe entsprechen vollstens unseren Erwartungen, wir sind sehr zufrieden.

Dieter K.auf Google · Februar 2025

Bei Glückszeit fand ich endlich eine offenes Ohr für meine Probleme. Dieser Pflegedienst ist flexibel und das Pflegepersonal ist sich zu keiner Arbeit zu schade und dabei auch noch sehr freundlich.

Klaus K.auf Google · Januar 2025

Glückszeit ist ein sehr fachkundiger, moderner Pflegedienst. Immer freundlich und zuverlässig. Hilfsbereit, ganz auf den Patienten eingestellt. Schön, dass es so einen Pflegedienst gibt. Ich fühle mich wohl, wie in einer kleinen Familie.
100 prozentige Empfehlung !!!
Vielen Dank !!!

Roswitha M.auf Google · November 2024

Alle 19 Bewertungen auf Google ansehen

Bewertungen aus unserem Google-Unternehmensprofil, Wortlaut unverändert, Namen gekürzt. Stand Oktober 2026: 19 Bewertungen, alle mit fünf Sternen. Ob die Verfassenden unsere Leistungen genutzt haben, prüfen wir nicht; Google veröffentlicht Bewertungen nach eigenen Richtlinien.

Ehrlich gesagt

Der Entlastungsbetrag ist zweckgebunden. Er gilt für Haushalt, Betreuung und Entlastung der Angehörigen, nicht für alles. Und 131 € reichen für einige Stunden im Monat, nicht für eine tägliche Putzhilfe. Was darüber hinausgeht, besprechen wir vorher offen.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zu Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag

Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen auch ehrlich, wenn eine andere Lösung besser passt.

Wer hat Anspruch auf den Entlastungsbetrag?

Jede Person mit anerkanntem Pflegegrad, bereits ab Pflegegrad 1, die zu Hause lebt und nicht vollstationär versorgt wird. Die Höhe ist für alle Pflegegrade gleich.

Wofür darf das Geld verwendet werden?

Für Haushaltshilfe und Alltagsbegleitung, für Betreuungsleistungen sowie für Eigenanteile bei Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege. Bei Pflegegrad 1 zusätzlich für körperbezogene Pflege durch einen Pflegedienst.

Muss ich in Vorleistung gehen?

Nein. Glückszeit rechnet grundsätzlich direkt mit der Pflegekasse ab. Als zugelassener Pflegedienst dürfen wir direkt über den Entlastungsbetrag abrechnen.

Kann eine Nachbarin den Entlastungsbetrag abrechnen?

Ja, wenn sie sich registrieren lässt. In Bayern können ehrenamtliche Helferinnen und Helfer ab 16 Jahren über den Entlastungsbetrag abrechnen, wenn sie bei der Fachstelle für Demenz und Pflege ihres Regierungsbezirks registriert sind, bei uns der Fachstelle Oberfranken. Voraussetzungen sind unter anderem eine Basisschulung, eine Haftpflichtversicherung und eine Aufwandsentschädigung deutlich unter dem Mindestlohn; unterstützt werden höchstens drei Personen im Monat. Bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert darf die Helferin nicht sein und nicht mit Ihnen im selben Haushalt leben. Ohne Registrierung geht es nicht.

Was passiert mit nicht genutztem Guthaben?

Es sammelt sich im Kalenderjahr an. Der Rest aus dem Vorjahr muss bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden. Ob Reste aus 2026 nach der geplanten Reform noch bis Juni 2027 nutzbar sind, ist offen. Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem aktuellen Stand; viele Familien sind überrascht.

Wo bieten Sie Haushaltshilfe an?

Wir kommen in Bamberg mit Gaustadt und auf unserer Tour von Hirschaid über Seigendorf, Altendorf, Buttenheim, Eggolsheim, Pautzfeld, Trailsdorf und Hausen bis Forchheim. Ob Ihre Adresse auf einer Tour liegt, klären wir am Telefon; alle Orte stehen im Einzugsgebiet.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Nein. Der Pflegevertrag ist jederzeit ohne Frist kündbar. Für alle Fragen und Anträge haben Sie im Büro eine feste Ansprechpartnerin.

Rückruf anfordern

Sprechen wir über Ihre Situation

Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Nummer. Wir rufen Sie spätestens am nächsten Arbeitstag zurück. Kostenlos und unverbindlich.

0951 96430469

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Bitte geben Sie Ihren Namen ein, damit wir Sie richtig ansprechen.
Unter dieser Nummer können wir Sie nicht erreichen. Bitte prüfen Sie die Ziffern.
Wann erreichen wir Sie am besten? (optional)

Was hilft uns beim ersten Gespräch? (falls zur Hand)

  • Besteht bereits ein Pflegegrad, und wenn ja, welcher?
  • Bei welcher Kranken- und Pflegekasse ist die Person versichert?
  • Liegt eine ärztliche Verordnung vor, etwa für Medikamente, Verbände oder Kompressionsstrümpfe?
  • Worum geht es konkret, und zu welcher Tageszeit wird Hilfe gebraucht?

Sie brauchen nichts vorzubereiten. Wenn Sie noch unsicher sind, ob ein Pflegedienst überhaupt das Richtige ist: Auch dafür ist das Gespräch da.

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