Ihr Arzt hat häusliche Krankenpflege verordnet?

Dann übernehmen wir Medikamente, Spritzen, Verbände und Kompressionsstrümpfe bei Ihnen zu Hause. Die Krankenkasse zahlt, ein Pflegegrad ist nicht nötig. Die Verordnung fordern wir beim Hausarzt an.

Bewertung „Ausgezeichnet“ mit fünf Sternen, 5,0 auf GoogleVersorgungsvertrag mit allen Kranken- und Pflegekassen

Kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Büro Mo–Fr 10–⁠15 Uhr besetzt, Rückruf spätestens am nächsten Arbeitstag.

Pflegerin hilft einer Seniorin im Sessel beim Anziehen eines Kompressionsstrumpfs

Für wen

Drei Situationen, in denen wir täglich helfen

Behandlungspflege ist Medizin zu Hause. Sie beginnt oft mit einem einzigen Handgriff am Morgen.

„Die Tabletten geraten durcheinander.“

Wir richten die Wochenbox, geben die Medikamente zur richtigen Zeit und behalten die Einnahme im Blick.

„Nach der OP muss der Verband gewechselt werden.“

Unsere Wundexperten versorgen Wunden fachgerecht zu Hause, dokumentieren den Verlauf und bestellen das Material.

„Die Kompressions­strümpfe gehen morgens nicht mehr allein an.“

Ein kurzer Einsatz am Morgen, und der Tag beginnt entspannt. Abends ziehen wir die Strümpfe wieder aus.

Was wir übernehmen

Was auf der Verordnung stehen kann

Diese Maßnahmen führen wir in Bamberg und im Landkreis Forchheim am häufigsten durch.

  • Medikamente richten (Wochendispenser), geben und die Einnahme überwachen
  • Injektionenzum Beispiel Insulin oder Thrombosespritzen
  • Wundversorgung und Verbandswechsel durch unsere Wundexperten, auch bei chronischen Wunden
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen, Kompressionsverbände anlegen
  • Blutdruck und Blutzucker messen, wenn der Arzt es verordnet
  • Weitere Maßnahmen nach Verordnung, etwa die Pflege von Blasenkathetern

Hinweis: Wir arbeiten auf ärztliche Verordnung und stimmen uns mit Ihrer Praxis ab. Welche Maßnahme wie oft erfolgt, legt Ihr Arzt fest.

Wer zahlt

Wer zahlt die Behandlungspflege?

Krankenkasse

Die Krankenkasse zahlt, Ihr Pflegegeld bleibt unberührt

Grundlage ist die Verordnung häuslicher Krankenpflege (Muster 12) Ihres Haus- oder Facharztes. Wir reichen sie bei der Krankenkasse ein und rechnen direkt ab. Sie unterschreiben einmal im Monat den Leistungsnachweis.

Rückruf anfordern
  • Kein Pflegegrad nötig; Voraussetzung ist die ärztliche Verordnung
  • Gesetzliche Zuzahlung ab 18 Jahren: 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr
  • Erreichen Ihre Zuzahlungen im Jahr 2 % Ihrer Bruttoeinnahmen (bei schwerwiegend chronisch Kranken in Dauerbehandlung 1 %), befreit die Krankenkasse Sie für den Rest des Jahres. Wir sagen Ihnen, wie.
  • Die Erstverordnung gilt meist bis zu 14 Tage, die Folgeverordnung holen wir beim Arzt

So läuft es ab

Vom Anruf bis zum ersten Einsatz

Den Papierkram übernehmen wir. Sie müssen keine Verordnung mitbringen, um anzurufen.

  1. 1

    Anrufen oder Rückruf anfordern

    Wir klären am Telefon, was verordnet werden soll und ob Ihre Adresse auf unseren Touren liegt. Eine Verordnung müssen Sie noch nicht in der Hand haben.

    Rückruf spätestens am nächsten Arbeitstag
  2. 2

    Verordnung und Genehmigung

    Wir fordern die Verordnung beim Hausarzt an, reichen sie bei der Krankenkasse ein und kümmern uns um die Genehmigung.

    Das übernehmen wir
  3. 3

    Start zu Hause

    Ihre Pflegekraft kommt zur vereinbarten Zeit. Sie kennen Ihre Pflegekräfte, wir kennen Sie: ein kleines, festes Team.

    Oft innerhalb weniger Tage

Erfahrungen

Was andere auf Google über unsere Pflege schreiben

19 Rezensionen auf Google, alle mit fünf Sternen.

Das Team des Pflegedienst Glückszeit ist außergewöhnlich kompetent, freundlich und überaus verlässlich. Ich kann diesen Pflegedienst nur jedem empfehlen.

Thomas S.auf Google · März 2025

Glückszeit hat seinen Namen zu Recht bester pflegedienst sehr zuverlässig kompetent freundlich auch bei gesundheitsfragen immer eine Antwort man fühlt sich sehr gut aufgehoben danke das es euch gibt🙏🙏

Carola S.auf Google · Dezember 2024

Hervorragender Pflegedienst, super nettes Personal. Absolut zu empfehlen, immer pünktlich und zuverlässig. Der Name ist Programm😀.

Manuela S.auf Google · März 2025

Alle 19 Bewertungen auf Google ansehen

Bewertungen aus unserem Google-Unternehmensprofil, Wortlaut unverändert, Namen gekürzt. Stand Oktober 2026: 19 Bewertungen, alle mit fünf Sternen. Ob die Verfassenden unsere Leistungen genutzt haben, prüfen wir nicht; Google veröffentlicht Bewertungen nach eigenen Richtlinien.

Ehrlich gesagt

Ob eine Verordnung ausgestellt wird, entscheidet Ihr Arzt. Wenn er meint, Sie selbst oder eine Person in Ihrem Haushalt können die Maßnahme übernehmen, kann er sie ablehnen. Dann hilft oft ein klärendes Gespräch, in dem wir erklären, warum fachliche Hilfe nötig ist. Und: Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie bitte immer die 112.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zur Behandlungspflege

Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen auch ehrlich, wenn eine andere Lösung besser passt.

Brauche ich einen Pflegegrad?

Nein. Behandlungspflege ist eine Leistung der Krankenversicherung. Sie brauchen nur die Verordnung Ihres Haus- oder Facharztes.

Wer kommt zu mir: Fachkraft oder Pflegehelfer?

Wundversorgung und Injektionen übernehmen bei uns dreijährig examinierte Pflegefachkräfte. Kompressionsstrümpfe oder die Hilfe bei der Medikamenteneinnahme dürfen auch geschulte Pflegehelfer übernehmen. In jedem Fall kommt ein kleines, festes Team.

Kommen Sie auch nur für die Kompressionsstrümpfe?

Ja. Viele unserer Kunden brauchen genau einen Handgriff am Morgen. Der Umfang richtet sich nach der Verordnung.

Kommen Sie auch am Wochenende und an Feiertagen?

Ja. Grund- und Behandlungspflege gibt es an allen sieben Tagen, auch am Wochenende und an Feiertagen, morgens wie abends. Die Hilfe im Haushalt kommt montags bis freitags. Ihre festen Zeitfenster stimmen wir im Erstgespräch mit Ihnen ab.

Wie lange gilt eine Verordnung?

Das entscheidet der Arzt. Die Erstverordnung gilt in der Regel für bis zu 14 Tage. Besteht die Notwendigkeit weiter, stellt der Arzt eine Folgeverordnung aus, die wir für Sie anfordern.

Was kostet mich das?

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten. Es bleibt die gesetzliche Zuzahlung: 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr, sofern Sie nicht befreit sind. Das Erstgespräch ist kostenlos.

Wo bieten Sie Behandlungspflege an?

Wir kommen in Bamberg mit Gaustadt und auf unserer Tour von Hirschaid über Seigendorf, Altendorf, Buttenheim, Eggolsheim, Pautzfeld, Trailsdorf und Hausen bis Forchheim. Ob Ihre Adresse auf einer Tour liegt, klären wir am Telefon; alle Orte stehen im Einzugsgebiet.

Gibt es eine Mindestlaufzeit?

Nein. Der Pflegevertrag ist jederzeit ohne Frist kündbar. Für alle Fragen und Anträge haben Sie im Büro eine feste Ansprechpartnerin.

Rückruf anfordern

Sprechen wir über Ihre Situation

Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Nummer. Wir rufen Sie spätestens am nächsten Arbeitstag zurück. Kostenlos und unverbindlich.

0951 96430469

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Bitte geben Sie Ihren Namen ein, damit wir Sie richtig ansprechen.
Unter dieser Nummer können wir Sie nicht erreichen. Bitte prüfen Sie die Ziffern.
Wann erreichen wir Sie am besten? (optional)

Was hilft uns beim ersten Gespräch? (falls zur Hand)

  • Besteht bereits ein Pflegegrad, und wenn ja, welcher?
  • Bei welcher Kranken- und Pflegekasse ist die Person versichert?
  • Liegt eine ärztliche Verordnung vor, etwa für Medikamente, Verbände oder Kompressionsstrümpfe?
  • Worum geht es konkret, und zu welcher Tageszeit wird Hilfe gebraucht?

Sie brauchen nichts vorzubereiten. Wenn Sie noch unsicher sind, ob ein Pflegedienst überhaupt das Richtige ist: Auch dafür ist das Gespräch da.

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