Sie pflegen zu Hause und brauchen eine Pause?
Dann springen wir ein: für einen Nachmittag, einen Arzttermin oder den Urlaub. Zu Hause, in gewohnter Umgebung, mit Pflegekräften, die Ihr Angehöriger kennenlernt, bevor Sie weg sind. Die Pflegekasse stellt dafür einen Jahresbetrag bereit, gemeinsam mit der Kurzzeitpflege.
Versorgungsvertrag mit allen Kranken- und PflegekassenKostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Büro Mo–Fr 10–15 Uhr besetzt, Rückruf spätestens am nächsten Arbeitstag.
Für wen
Drei Situationen, in denen Angehörige uns anrufen
Wer pflegt, braucht selbst Kraft. Verhinderungspflege ist dafür gedacht.
„Ich habe seit zwei Jahren keinen freien Nachmittag.“
Stundenweise Verhinderungspflege: ein fester Nachmittag in der Woche, ohne dass das Pflegegeld gekürzt wird.
„Mein eigener Arzttermin fällt immer wieder aus.“
Wir kommen für die Stunden, die Sie brauchen, und übernehmen so lange die Pflege.
„Wir würden gern eine Woche wegfahren.“
Tageweise Verhinderungspflege zu Hause. Wir lernen Ihren Angehörigen vorher kennen, damit niemand Fremdes an der Tür steht.
Was wir übernehmen
Was wir in Ihrer Abwesenheit übernehmen
Alles, was Sie sonst übernehmen, und zwar so, wie Ihr Angehöriger es gewohnt ist.
- GrundpflegeWaschen, Anziehen, Toilettengang, Essen und Trinken
- Behandlungspflege nach Verordnung: Medikamente, Kompressionsstrümpfe, Verbände
- Betreuung und GesellschaftGespräche, Spaziergänge, Beschäftigung
- Haushaltsoweit er in der Zeit anfällt
- Kennenlernen vorabdamit die Vertretung vertraut ist, bevor Sie weg sind
- Planung der Einsatzzeiten so, dass Ihr Pflegegeld möglichst ungekürzt bleibt
Wer zahlt
Wer zahlt die Verhinderungspflege?
Pflegekasse
Ein gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege
Seit dem 1. Juli 2025 sind beide Töpfe zusammengelegt. Sie entscheiden frei, wie viel davon für die Vertretung zu Hause eingesetzt wird. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab, Sie strecken nichts vor.
bis zu 3.539 €
gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege (seit 1. Juli 2025)
Rückruf anfordern- Ab Pflegegrad 2, ohne Vorpflegezeit: der Anspruch besteht ab der Einstufung
- Sind Sie weniger als 8 Stunden am Tag verhindert: das Pflegegeld wird nicht gekürzt, nur die tatsächlichen Kosten gehen vom Jahresbetrag ab
- Ab 8 Stunden Verhinderung am Tag: das halbe Pflegegeld wird für bis zu acht Wochen im Jahr weitergezahlt
- Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat kommt zusätzlich dazu und wird nicht angerechnet
Hinweis zur geplanten Pflegereform
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Der eigenständige Anspruch auf Verhinderungspflege und der gemeinsame Jahresbetrag sollen danach in neue Leistungsbudgets überführt werden. Bis das Gesetz beschlossen und verkündet ist, gilt die heutige Rechtslage; der Zeitplan nennt den 1. Januar 2027. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was aktuell gilt, und raten dazu, Ansprüche für 2026 noch in diesem Jahr zu nutzen.
Stand 9. Oktober 2026. Quellen: Bundesgesundheitsministerium, 30.9.2026, Kabinettsentwurf, AOK, 7.10.2026, Pflegewegweiser NRW.
So läuft es ab
So planen wir Ihre Auszeit
Drei Schritte, die Abrechnung mit der Pflegekasse übernehmen wir.
- 1
Anrufen oder Rückruf anfordern
Wir klären am Telefon, wann Sie Entlastung brauchen, ob stundenweise oder tageweise, und wie der Jahresbetrag am besten eingesetzt wird.
Rückruf spätestens am nächsten Arbeitstag - 2
Kennenlernen zu Hause
Beim kostenlosen Erstgespräch lernen sich Ihr Angehöriger und die Pflegekraft kennen. Wir notieren Gewohnheiten, Medikamente und das, was wichtig ist.
Kostenlos und unverbindlich - 3
Abrechnung und Start
Einen Antrag vorab braucht es nicht. Die Erstattung muss bis Ende des folgenden Jahres bei der Pflegekasse beantragt sein; das übernehmen wir mit Ihnen. Dann kommen wir zu den vereinbarten Zeiten, regelmäßig oder für den Urlaub.
Pflegegeld bleibt bei Stundeneinsätzen ungekürzt
Erfahrungen
Was andere auf Google über unsere Pflege schreiben
19 Rezensionen auf Google, alle mit fünf Sternen.
Bei Glückszeit fand ich endlich eine offenes Ohr für meine Probleme. Dieser Pflegedienst ist flexibel und das Pflegepersonal ist sich zu keiner Arbeit zu schade und dabei auch noch sehr freundlich.
Klaus K.auf Google · Januar 2025Dieser Pflegedienst hat meine Weiterempfehlung!
M. S.auf Google · November 2024Glückszeit ist ein sehr fachkundiger, moderner Pflegedienst. Immer freundlich und zuverlässig. Hilfsbereit, ganz auf den Patienten eingestellt. Schön, dass es so einen Pflegedienst gibt. Ich fühle mich wohl, wie in einer kleinen Familie.
100 prozentige Empfehlung !!!
Vielen Dank !!!
Roswitha M.auf Google · November 2024Alle 19 Bewertungen auf Google ansehen
Bewertungen aus unserem Google-Unternehmensprofil, Wortlaut unverändert, Namen gekürzt. Stand Oktober 2026: 19 Bewertungen, alle mit fünf Sternen. Ob die Verfassenden unsere Leistungen genutzt haben, prüfen wir nicht; Google veröffentlicht Bewertungen nach eigenen Richtlinien.
Ehrlich gesagt
Verhinderungspflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 bleibt der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat, mit dem wir Betreuung und Haushaltshilfe übernehmen können. Und: Was Sie aus dem Jahresbetrag für Kurzzeitpflege in einer Einrichtung ausgeben, steht für die Vertretung zu Hause nicht mehr zur Verfügung. Wir rechnen das mit Ihnen vorher durch.
Häufige Fragen
Häufige Fragen zur Verhinderungspflege
Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen auch ehrlich, wenn eine andere Lösung besser passt.
Wer hat Anspruch auf Verhinderungspflege?
Pflegebedürftige mit Pflegegrad 2 bis 5, die zu Hause von Angehörigen, Freunden oder Nachbarn gepflegt werden. Seit Juli 2025 entfällt die frühere Vorpflegezeit von sechs Monaten.
Stundenweise oder tageweise: Was ist der Unterschied?
Sind Sie an einem Tag weniger als acht Stunden verhindert, gilt das als stundenweise Verhinderung; das Pflegegeld bleibt ungekürzt. Maßgeblich ist die Dauer Ihrer Verhinderung, nicht die Dauer unseres Einsatzes. Ab acht Stunden zählt der Tag als voller Verhinderungstag; dann wird das Pflegegeld zur Hälfte weitergezahlt, bis zu acht Wochen im Jahr.
Muss ich die Kosten vorstrecken?
Nein. Als zugelassener Pflegedienst mit Versorgungsvertrag rechnen wir direkt mit der Pflegekasse ab.
Kann ich den Entlastungsbetrag zusätzlich nutzen?
Ja. Die 131 € im Monat für Betreuung und Haushaltshilfe werden nicht auf den Jahresbetrag angerechnet.
Wie kurzfristig können Sie einspringen?
Für geplante Auszeiten sprechen Sie uns am besten einige Wochen vorher an. Wenn die Pflegeperson plötzlich ausfällt, rufen Sie an; wir sagen Ihnen ehrlich, was wir kurzfristig möglich machen können.
Wo bieten Sie Verhinderungspflege an?
Wir kommen in Bamberg mit Gaustadt und auf unserer Tour von Hirschaid über Seigendorf, Altendorf, Buttenheim, Eggolsheim, Pautzfeld, Trailsdorf und Hausen bis Forchheim. Ob Ihre Adresse auf einer Tour liegt, klären wir am Telefon; alle Orte stehen im Einzugsgebiet.
Gibt es eine Mindestlaufzeit?
Nein. Der Pflegevertrag ist jederzeit ohne Frist kündbar. Für alle Fragen und Anträge haben Sie im Büro eine feste Ansprechpartnerin.
Rückruf anfordern
Sprechen wir über Ihre Situation
Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Nummer. Wir rufen Sie spätestens am nächsten Arbeitstag zurück. Kostenlos und unverbindlich.
Was hilft uns beim ersten Gespräch? (falls zur Hand)
- Besteht bereits ein Pflegegrad, und wenn ja, welcher?
- Bei welcher Kranken- und Pflegekasse ist die Person versichert?
- Liegt eine ärztliche Verordnung vor, etwa für Medikamente, Verbände oder Kompressionsstrümpfe?
- Worum geht es konkret, und zu welcher Tageszeit wird Hilfe gebraucht?
Sie brauchen nichts vorzubereiten. Wenn Sie noch unsicher sind, ob ein Pflegedienst überhaupt das Richtige ist: Auch dafür ist das Gespräch da.
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