Welche Hilfe brauchen Sie zu Hause?
Behandlungspflege nach ärztlicher Verordnung, Grundpflege bei Pflegegrad, Entlastung für Angehörige: alles aus einer Hand, abgerechnet nach Zeit. Bei jeder Leistung steht dabei, wer sie bezahlt.
Versorgungsvertrag mit allen Kranken- und Pflegekassen
Womit fangen wir an?
Sagen Sie uns, was gerade los ist
Sechs Sätze, die wir am Telefon oft hören. Hinter jedem steckt eine Leistung, die wir übernehmen. Wenn Ihr Satz nicht dabei ist: Rufen Sie trotzdem an.
„Der Arzt hat häusliche Krankenpflege verordnet.“
Medikamente, Spritzen, Verbände, Kompressionsstrümpfe: Behandlungspflege, zahlt die Krankenkasse.
„Waschen und Anziehen klappen nicht mehr allein.“
Hilfe bei der Körperpflege zu festen Zeiten: Grundpflege über die Pflegekasse ab Pflegegrad 2.
„Die Entlassung aus dem Krankenhaus steht an.“
Melden Sie sich vor dem Entlasstag: Pflege nach dem Krankenhaus.
„Ich pflege meine Mutter und brauche eine Pause.“
Stundenweise oder tageweise: Verhinderungspflege aus dem Jahresbetrag der Pflegekasse.
„Die Pflegekasse verlangt einen Beratungsbesuch.“
Pflicht für Pflegegeldbezieher, kostenfrei, bei Ihnen zu Hause: Beratungsbesuch § 37.3.
„Der Haushalt wird zu viel.“
Putzen, Wäsche, Einkauf, Begleitung: Haushaltshilfe über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat.
Alle Leistungen
Acht Leistungen, eine Ansprechpartnerin oder ein Ansprechpartner
Alles aus einer Hand: Verordnung, Anträge, Pflegegrad und die Abrechnung mit der Kasse übernehmen wir. Sie unterschreiben einmal im Monat den Leistungsnachweis.
Behandlungspflege
Medikamente richten und geben, Injektionen, Wundversorgung durch Wundexperten, Kompressionsstrümpfe, Blutdruck- und Blutzuckerkontrolle.
Zahlt die Krankenkasse (SGB V) auf ärztliche Verordnung. Kein Pflegegrad nötig.
Mehr erfahrenGrundpflege
Hilfe beim Waschen, Duschen, Anziehen, bei der Toilette und beim Essen, zu festen Zeiten und mit vertrauten Gesichtern.
Pflegekasse (SGB XI) ab Pflegegrad 2. Beim Antrag helfen wir.
Mehr erfahrenPflege nach dem Krankenhaus
Verbandswechsel, Medikamente und Hilfe im Alltag, damit der Übergang nach Hause gelingt. Am besten vor dem Entlasstag melden.
Krankenkasse für die Behandlungspflege, Pflegekasse bei Pflegegrad.
Mehr erfahrenVerhinderungspflege
Wenn pflegende Angehörige Urlaub brauchen, krank sind oder einen eigenen Termin haben, springen wir stundenweise oder tageweise ein.
Gemeinsamer Jahresbetrag der Pflegekasse von bis zu 3.539 € ab Pflegegrad 2.
Mehr erfahrenBeratungsbesuch § 37.3
Die Pflichtberatung für Pflegegeldbezieher: einmal im Halbjahr, bei Ihnen zu Hause, mit Tipps für den Alltag. Den Nachweis an die Pflegekasse übernehmen wir.
Für Sie kostenfrei. Kein Pflegevertrag nötig.
Mehr erfahrenHaushaltshilfe & Entlastungsbetrag
Reinigung, Wäsche, Einkauf, Kochen, Begleitung zu Terminen und Betreuung, finanziert über den Entlastungsbetrag.
131 € im Monat ab Pflegegrad 1. Wir rechnen direkt mit der Pflegekasse ab.
Mehr erfahrenPalliativpflege zu Hause
Begleitung schwer kranker Menschen und ihrer Familien zu Hause, abgestimmt mit der Hausarztpraxis, durch Pflegefachkräfte, darunter solche mit Weiterbildung in Palliativpflege.
Krankenkasse nach Verordnung, Pflegekasse bei Pflegegrad. Rufen Sie an, wir besprechen alles in Ruhe.
Mehr erfahren24-Stunden-Pflege
Eine Betreuungskraft aus Polen oder der Ukraine wohnt bei Ihnen und hilft im Alltag, unsere Fachkräfte übernehmen die Pflege. Wir bauen das Angebot gerade auf.
Teils über Pflege- und Krankenkasse, den Rest zahlen Sie selbst.
Mehr erfahrenWer zahlt was
Zwei Kassen, eine Regel: Wir rechnen direkt ab
Glückszeit hat einen Versorgungsvertrag mit allen Kranken- und Pflegekassen. Sie strecken nichts vor. Ob und in welcher Höhe ein Eigenanteil entsteht, besprechen wir vorab im Erstgespräch. Eine erste Schätzung gibt Ihnen unser Pflegekostenrechner.
Voraussetzung: ärztliche Verordnung häuslicher Krankenpflege. Kein Pflegegrad nötig.
Krankenkasse (SGB V)
- Behandlungspflege: Medikamente, Injektionen, Wundversorgung, Kompressionsstrümpfe, Vitalzeichen
- Pflege nach dem Krankenhaus, soweit sie verordnet ist
- Palliativpflege, soweit sie verordnet ist
- Gesetzliche Zuzahlung: 10 € je Verordnung und 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr, Befreiung möglich
Voraussetzung: ein Pflegegrad. Beim Antrag helfen wir.
Pflegekasse (SGB XI)
- Grundpflege über Pflegesachleistungen ab Pflegegrad 2
- Verhinderungspflege aus dem gemeinsamen Jahresbetrag ab Pflegegrad 2
- Haushaltshilfe und Betreuung über den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat ab Pflegegrad 1
- Beratungsbesuch § 37.3 für Pflegegeldbezieher, kostenfrei
Hinweis zur geplanten Pflegereform
Das Bundeskabinett hat am 30. September 2026 den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen. Er sieht ab 2027 neue Leistungsbudgets vor: Der Entlastungsbetrag soll in einem Sozialraumbudget aufgehen, der eigenständige Anspruch auf Verhinderungspflege in Budgets überführt werden. Bis das Gesetz beschlossen und verkündet ist, gilt die heutige Rechtslage; der Zeitplan nennt den 1. Januar 2027. Wir sagen Ihnen im Erstgespräch, was aktuell gilt, und raten dazu, Ansprüche für 2026 noch in diesem Jahr zu nutzen.
Stand 9. Oktober 2026. Quellen: Bundesgesundheitsministerium, 30.9.2026, Kabinettsentwurf, AOK, 7.10.2026, Pflegewegweiser NRW.
Der Unterschied
Warum wir nach Zeit abrechnen
Sie buchen ein Zeitfenster, keine Leistungskomplexe
Viele Dienste rechnen nach Leistungskomplexen ab: Jeder Leistungskomplex hat einen festen Preis, und was darüber hinausgeht, kostet extra. Wir rechnen nach Zeit. In Ihrem Zeitfenster passiert, was heute nötig ist: heute duschen, morgen lieber baden, die Zeitung mit reinbringen, den Müll mit rausnehmen.
Darum zählt bei uns die Zeit, nicht der einzelne Handgriff, und darum heißt Glückszeit so.
Rückruf anfordern
Unsicher, welche Leistung passt? Rufen Sie einfach an.
Wir hören zu, klären am Telefon, worum es geht, und sagen Ihnen, was die Kasse übernimmt. Kostenlos und unverbindlich, Rückruf spätestens am nächsten Arbeitstag.
Was hilft uns beim ersten Gespräch? (falls zur Hand)
- Besteht bereits ein Pflegegrad, und wenn ja, welcher?
- Bei welcher Kranken- und Pflegekasse ist die Person versichert?
- Liegt eine ärztliche Verordnung vor, etwa für Medikamente, Verbände oder Kompressionsstrümpfe?
- Worum geht es konkret, und zu welcher Tageszeit wird Hilfe gebraucht?
Sie brauchen nichts vorzubereiten. Wenn Sie noch unsicher sind, ob ein Pflegedienst überhaupt das Richtige ist: Auch dafür ist das Gespräch da.
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