Den Pflegedienst wechseln, ohne dass die Pflege ausfällt

Sie können den Pflegevertrag jederzeit ohne Frist kündigen. Mit uns legen Sie zuerst den Starttermin fest, erst dann kündigen Sie beim bisherigen Dienst. So bleibt kein Tag ohne Pflege.

Bewertung „Ausgezeichnet“ mit fünf Sternen, 5,0 auf GoogleVersorgungsvertrag mit allen Kranken- und Pflegekassen

Kostenloses Erstgespräch bei Ihnen zu Hause. Büro Mo–Fr 10–⁠15 Uhr besetzt, Rückruf spätestens am nächsten Arbeitstag.

Pflegerin umarmt eine Pflegekundin

Drei Situationen

Wann Familien den Pflegedienst wechseln

Ein Wechsel ist kein Vorwurf an einzelne Pflegekräfte. Manchmal passt es einfach nicht mehr, und das dürfen Sie ändern.

„Jeden Morgen klingelt jemand anderes.“

Zu Ihnen kommt ein kleines, festes Team. Andere Gesichter gibt es bei Urlaub oder Krankheit, nicht als Regel.

„Die Zeiten passen nicht zu unserem Tag.“

Wir stimmen feste Zeitfenster mit Ihnen ab und sagen Ihnen ehrlich, welche Zeiten bei uns frei sind.

„Unser Pflegedienst hört auf, wir brauchen schnell jemanden.“

Oft können wir innerhalb weniger Tage anfangen. Wann genau, sagen wir Ihnen am Telefon.

So läuft der Wechsel

Erst der Starttermin, dann die Kündigung

In dieser Reihenfolge entsteht keine Lücke. Die Formalitäten erledigen wir mit Ihnen.

  1. 1

    Anrufen oder Rückruf anfordern

    Erzählen Sie uns, wer gepflegt wird, wo und was der bisherige Dienst heute übernimmt. Kündigen müssen Sie dafür noch nichts.

    Rückruf spätestens am nächsten Arbeitstag
  2. 2

    Erstgespräch bei Ihnen zu Hause

    Wir lernen Sie kennen, stimmen die Zeitfenster ab und rechnen am Tablet aus, was ein Monat mit 31 Tagen voraussichtlich kostet, mit Anfahrt und Zuschlägen.

    Kostenlos und unverbindlich
  3. 3

    Starttermin festlegen, dann kündigen

    Steht unser erster Einsatz fest, kündigen Sie beim bisherigen Dienst zum Tag davor. Am Starttag kommt Ihr festes Team.

    Kein Tag ohne Pflege

Kündigen

Was Sie zur Kündigung wissen sollten

Gesetzlich geregelt

Jederzeit kündbar, ohne Frist

So steht es in § 120 Absatz 2 SGB XI. Einen Grund müssen Sie nicht nennen.

Rückruf anfordern
  • Kündigen Sie erst, wenn unser Starttermin feststeht, und zwar zum Tag vor unserem ersten Einsatz
  • Am besten schriftlich, per Brief oder Mail, mit dem Datum des letzten Einsatzes
  • Geben Sie Ihrer Pflegekasse Bescheid, dass ab diesem Tag Glückszeit pflegt. Dabei helfen wir
  • Für Behandlungspflege brauchen wir die ärztliche Verordnung. Was für den Wechsel nötig ist, klären wir mit der Hausarztpraxis und der Krankenkasse
  • Auch bei uns gibt es keine Mindestlaufzeit

Bei Glückszeit

Was Sie bei uns erwartet

Behandlungs- und Grundpflege aus einer Hand, mit einem Versorgungsvertrag mit allen Kranken- und Pflegekassen.

  • Feste kleine TeamsDieselben Pflegekräfte, andere nur bei Urlaub oder Krankheit.
  • Abrechnung nach ZeitSie buchen ein Zeitfenster, keine Leistungskomplexe. Es zählt die Zeit, nicht der einzelne Handgriff.
  • Kostenklarheit vor OrtBeim Erstgespräch rechnen wir am Tablet aus, was ein Monat voraussichtlich kostet.
  • Eine feste Ansprechpartnerin im BüroFür alle Fragen und Anträge.
  • Direkte AbrechnungMit Kranken- und Pflegekasse. Sie unterschreiben einmal im Monat.
  • Auch am WochenendeGrund- und Behandlungspflege an allen sieben Tagen.

Erfahrungen

Was andere auf Google über unsere Pflege schreiben

19 Rezensionen auf Google, alle mit fünf Sternen.

Bei Glückszeit fand ich endlich eine offenes Ohr für meine Probleme. Dieser Pflegedienst ist flexibel und das Pflegepersonal ist sich zu keiner Arbeit zu schade und dabei auch noch sehr freundlich.

Klaus K.auf Google · Januar 2025

Als ich von jetzt auf gleich Hilfe für meinen Mann brauchte war der Pflegedienst Glückszeit sofort und ohne Schwierigkeiten da, sehr kompetent und hilfsbereit, die Mitarbeiter sehr freundlich, wir haben uns total unterstützt und gut versorgt gefühlt, Familie hätte es nicht besser machen können. Ich kann die Glückszeit GmbH jederzeit empfehlen. Es war Glück, diesen Pflegedienst gefunden zu haben.

Budai L.auf Google · April 2025

Toller Pflegedienst. Transparent, freundlich. Wir fühlen uns wohl.

Josefauf Google · November 2024

Alle 19 Bewertungen auf Google ansehen

Bewertungen aus unserem Google-Unternehmensprofil, Wortlaut unverändert, Namen gekürzt. Stand Oktober 2026: 19 Bewertungen, alle mit fünf Sternen. Ob die Verfassenden unsere Leistungen genutzt haben, prüfen wir nicht; Google veröffentlicht Bewertungen nach eigenen Richtlinien.

Ehrlich gesagt

Ob wir zu Ihnen kommen und welche Zeitfenster frei sind, sagen wir Ihnen am Telefon. Kündigen Sie deshalb erst, wenn der Starttermin bei uns feststeht. Wo wir unterwegs sind, sehen Sie im Einzugsgebiet.

Häufige Fragen

Häufige Fragen zum Wechsel des Pflegedienstes

Und wenn Ihre Frage nicht dabei ist: Rufen Sie an. Wir sagen Ihnen auch ehrlich, wenn eine andere Lösung besser passt.

Muss ich beim bisherigen Pflegedienst eine Frist einhalten?

Nein. Pflegebedürftige können den Pflegevertrag jederzeit ohne Frist kündigen (§ 120 Absatz 2 SGB XI). Kündigen Sie trotzdem erst, wenn der Starttermin bei uns feststeht.

Muss ich einen Grund für die Kündigung nennen?

Nein. Ein kurzer Brief oder eine Mail mit dem Datum des letzten Einsatzes genügt.

Bleibt der Pflegegrad beim Wechsel erhalten?

Ja. Der Pflegegrad gehört zu Ihnen, nicht zum Pflegedienst. Ab dem Wechsel rechnen wir die Leistungen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab.

Was ist mit der Verordnung für die Behandlungspflege?

Die Verordnung stellt Ihre Ärztin oder Ihr Arzt aus. Ob für den Wechsel eine neue nötig ist, klären wir mit der Hausarztpraxis und Ihrer Krankenkasse, damit Medikamente und Verbände ohne Pause weiterlaufen.

Kommen Sie auch am Wochenende und an Feiertagen?

Ja. Grund- und Behandlungspflege gibt es an allen sieben Tagen, auch am Wochenende und an Feiertagen, morgens wie abends. Die Hilfe im Haushalt kommt montags bis freitags. Ihre festen Zeitfenster stimmen wir im Erstgespräch mit Ihnen ab.

Kommen Sie auch zu uns?

Wir pflegen in Bamberg mit Gaustadt und entlang der Strecke von Hirschaid bis Forchheim. Welche Orte dazugehören, steht im Einzugsgebiet; im Zweifel fragen Sie uns am Telefon.

Und wenn es bei Ihnen auch nicht passt?

Dann können Sie auch bei uns jederzeit kündigen, eine Mindestlaufzeit gibt es nicht. Sagen Sie uns aber gern vorher, was nicht passt. Vielleicht lässt es sich ändern.

Rückruf anfordern

Sprechen wir über den Wechsel

Rufen Sie an oder hinterlassen Sie Ihre Nummer. Wir rufen Sie spätestens am nächsten Arbeitstag zurück. Kostenlos und unverbindlich.

0951 96430469

Rückruf anfordern

Bitte geben Sie Ihren Namen ein, damit wir Sie richtig ansprechen.
Unter dieser Nummer können wir Sie nicht erreichen. Bitte prüfen Sie die Ziffern.
Wann erreichen wir Sie am besten? (optional)

Was hilft uns beim ersten Gespräch? (falls zur Hand)

  • Besteht bereits ein Pflegegrad, und wenn ja, welcher?
  • Bei welcher Kranken- und Pflegekasse ist die Person versichert?
  • Liegt eine ärztliche Verordnung vor, etwa für Medikamente, Verbände oder Kompressionsstrümpfe?
  • Worum geht es konkret, und zu welcher Tageszeit wird Hilfe gebraucht?

Sie brauchen nichts vorzubereiten. Wenn Sie noch unsicher sind, ob ein Pflegedienst überhaupt das Richtige ist: Auch dafür ist das Gespräch da.

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