Abrechnung nach Zeit oder nach Leistungskomplexen: einfach erklärt

Grafik „Einfach erklärt: Zeit“: eine Uhr mit gelbem Zeiger neben drei kleinen Paketen
In diesem Beitrag
  1. Was das Gesetz erlaubt
  2. Leistungskomplexe: bezahlt wird das Paket
  3. Abrechnung nach Zeit: bezahlt wird die Zeit
  4. Worauf Sie im Pflegevertrag achten sollten
  5. Was das für Ihr Budget heißt
  6. Wie wir es bei Glückszeit machen
  7. Quellen

Wer einen Pflegedienst sucht, stößt auf zwei Arten der Abrechnung: nach Leistungskomplexen oder nach Zeit. Das klingt nach Verwaltung, macht im Alltag aber einen spürbaren Unterschied. Hier erklären wir beide Wege, was das Gesetz dazu sagt und wie wir es bei Glückszeit machen.

Was das Gesetz erlaubt

Wie ambulante Pflege vergütet wird, regelt § 89 SGB XI. Danach können die Vergütungen nach dem dafür erforderlichen Zeitaufwand bemessen werden oder unabhängig vom Zeitaufwand nach dem Inhalt des jeweiligen Pflegeeinsatzes, also nach Komplexleistungen. In Ausnahmefällen sind Einzelleistungen möglich. Hauswirtschaftliche Versorgung, Behördengänge oder Fahrkosten können auch pauschal vergütet werden.

Das Gesetz lässt also beide Wege zu. Welche Form ein Pflegedienst nutzt, vereinbart er mit den Pflegekassen. Dabei sind auch längere Wegezeiten zu berücksichtigen, besonders auf dem Land.

Leistungskomplexe: bezahlt wird das Paket

Bei der Abrechnung nach Leistungskomplexen ist ein Einsatz in festgelegte Pakete aufgeteilt, zum Beispiel für die Körperpflege. Bezahlt wird das vereinbarte Paket, unabhängig davon, wie lange es an diesem Tag dauert. Was nicht im vereinbarten Paket steht, gehört nicht zum Einsatz, solange es nicht zusätzlich vereinbart ist.

Abrechnung nach Zeit: bezahlt wird die Zeit

Bei der Abrechnung nach Zeit buchen Sie ein Zeitfenster. Was in dieser Zeit passiert, richtet sich nach Ihrem Tag: Heute duschen, morgen lieber baden? Beides kein Problem. Die Zeitung bringen wir beim Kommen mit rein, den Müll nehmen wir beim Gehen mit raus. Das kostet Sie nichts extra.

MerkmalLeistungskomplexeZeitfenster
Was abgerechnet wirddas vereinbarte Paketdie gebuchte Zeit
Was im Einsatz passiertwas im Paket stehtwas an diesem Tag gebraucht wird
Wenn sich der Bedarf ändertPakete werden neu vereinbartdie Zeit wird anders genutzt

Worauf Sie im Pflegevertrag achten sollten

Ganz gleich, wie ein Dienst abrechnet: Der Pflegevertrag schützt Sie. Das regelt § 120 SGB XI.

  • Im Vertrag müssen Art, Inhalt und Umfang der Leistungen stehen, mit der Vergütung für jede Leistung oder jeden Leistungskomplex.
  • Vor Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen Änderung muss der Pflegedienst Sie in der Regel schriftlich über die voraussichtlichen Kosten informieren.
  • Sie können den Pflegevertrag jederzeit ohne Frist kündigen.

Fragen Sie vor dem Start deshalb nach den voraussichtlichen Kosten und lassen Sie sich erklären, wie Ihr Budget der Pflegekasse eingesetzt wird.

Was das für Ihr Budget heißt

Für die Pflege durch einen Dienst zahlt die Pflegekasse die Pflegesachleistung, 2026 je nach Pflegegrad bis zu 796 €, 1.497 €, 1.859 € oder 2.299 € im Monat. Das ist ein Höchstbetrag. Liegen die Kosten darüber, entsteht ein Eigenanteil, sofern keine andere Leistung greift. Was die Pflegekasse sonst noch zahlt, zeigt der Beitrag Was zahlt die Pflegekasse?

Behandlungspflege wie Spritzen, Tabletten oder Verbände verordnet die Ärztin oder der Arzt. Diese Kosten trägt die Krankenkasse, unabhängig vom Pflegegrad. Versicherte ab 18 Jahren zahlen dazu 10 € je Verordnung und für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr 10 Prozent der Kosten.

Wie wir es bei Glückszeit machen

Glückszeit rechnet nach Zeit ab, nicht nach einzelnen Leistungskomplexen. Inspiriert ist das vom niederländischen Modell Buurtzorg. Es gibt unseren Pflegekräften den Spielraum, sich nach Ihrem Tag zu richten statt nach festen Paketen, und es macht die Abrechnung nachvollziehbar.

Wir haben einen Versorgungsvertrag mit allen Kranken- und Pflegekassen und rechnen direkt mit ihnen ab. Sie unterschreiben am Monatsende den Leistungsnachweis. Ob und in welcher Höhe ein Eigenanteil entsteht, besprechen wir vorab im kostenlosen Erstgespräch.

Quellen

Stand: Oktober 2026.

David Geiger

Über den Autor

David Geiger

David Geiger hat Glückszeit gegründet und führt den Pflegedienst als Geschäftsführer. Er ist gelernter Altenpfleger, Pflegedienstleiter und Fachtherapeut Wunde, hat über zwölf Jahre Erfahrung in der Pflege und ein Studium im Pflegemanagement.

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  • Besteht bereits ein Pflegegrad, und wenn ja, welcher?
  • Bei welcher Kranken- und Pflegekasse ist die Person versichert?
  • Liegt eine ärztliche Verordnung vor, etwa für Medikamente, Verbände oder Kompressionsstrümpfe?
  • Worum geht es konkret, und zu welcher Tageszeit wird Hilfe gebraucht?

Sie brauchen nichts vorzubereiten. Wenn Sie noch unsicher sind, ob ein Pflegedienst überhaupt das Richtige ist: Auch dafür ist das Gespräch da.

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