Was zahlt die Pflegekasse? Pflegegeld, Sachleistung und Kombination

Grafik „Leistungen 2026: Pflegekasse“: Haus mit großer Euro-Münze und zwei Münzstapeln
In diesem Beitrag
  1. Pflegegeld und Pflegesachleistung 2026
  2. Kombinationsleistung: Pflegedienst und Pflegegeld
  3. Weitere Leistungen für die Pflege zu Hause
  4. Was sich 2027 ändern soll
  5. So helfen wir
  6. Quellen

Wer zu Hause gepflegt wird, kann von der Pflegekasse Geld bekommen, einen Pflegedienst bezahlen lassen oder beides kombinieren. Wie viel es gibt, hängt vom Pflegegrad ab. Hier sind die Beträge, die 2026 gelten, ein Rechenbeispiel und die weiteren Leistungen, die viele Familien nicht kennen.

Pflegegeld und Pflegesachleistung 2026

PflegegradPflegegeld im MonatPflegesachleistung im Monat
2347 €bis 796 €
3599 €bis 1.497 €
4800 €bis 1.859 €
5990 €bis 2.299 €

Das Pflegegeld wird an Sie ausgezahlt, wenn Angehörige oder andere Menschen die Pflege übernehmen. Die Pflegesachleistung ist das Budget für die Pflege durch einen Pflegedienst; der Dienst rechnet sie direkt mit der Pflegekasse ab. Beides gibt es ab Pflegegrad 2.

Kombinationsleistung: Pflegedienst und Pflegegeld

Viele Familien teilen sich die Pflege mit einem Pflegedienst: morgens kommt der Dienst, den Rest übernehmen die Angehörigen. Dann gilt § 38 SGB XI. Nutzen Sie die Pflegesachleistung nur teilweise, bekommen Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld. Es wird um den Prozentsatz gekürzt, zu dem Sie die Sachleistung genutzt haben.

Rechenbeispiel für Pflegegrad 3

PostenBetrag
Höchstbetrag Pflegesachleistung1.497,00 €
davon nutzt der Pflegedienst im Monat898,20 € (60 Prozent)
Pflegegeld bei voller Höhe599,00 €
anteiliges Pflegegeld (40 Prozent)239,60 €

Der Pflegedienst nutzt 60 Prozent der Sachleistung, also bleiben 40 Prozent des Pflegegeldes: 40 Prozent von 599 € sind 239,60 €. An die gewählte Aufteilung zwischen Geld und Sachleistung sind Sie sechs Monate gebunden.

Weitere Leistungen für die Pflege zu Hause

  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 € im Monat für alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege, auch in Pflegegrad 1. Nicht verbrauchte Beträge lassen sich ins folgende Kalenderhalbjahr übertragen. Mehr in Entlastungsbetrag 131 €.
  • Verhinderungs- und Kurzzeitpflege: ab Pflegegrad 2 ein gemeinsamer Jahresbetrag von bis zu 3.539 € je Kalenderjahr. Mehr in Urlaub für pflegende Angehörige.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat, zum Beispiel für Handschuhe und Desinfektionsmittel. Mehr in Pflegebox beantragen.
  • Umbau der Wohnung: Zuschuss bis zu 4.180 € je Maßnahme; leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, bis zu 16.720 €. Mehr in Barrierefrei wohnen in Bamberg.
  • Beratungsbesuch: Wer in Pflegegrad 2 bis 5 nur Pflegegeld bezieht, ruft halbjährlich einen Beratungsbesuch zu Hause ab, in Pflegegrad 4 und 5 ist er vierteljährlich möglich. Mehr in Pflegegeld und Beratungsbesuch.

Behandlungspflege wie Spritzen, Medikamente oder Verbände zahlt nicht die Pflegekasse, sondern die Krankenkasse, auf ärztliche Verordnung und unabhängig vom Pflegegrad. Versicherte ab 18 Jahren zahlen dazu 10 € je Verordnung und für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr 10 Prozent der Kosten.

Was sich 2027 ändern soll

Nach dem Kabinettsentwurf der Pflegereform sollen Pflegesachleistung und Pflegegeld ab 2027 in Budgets aufgehen und steigen, in Pflegegrad 3 zum Beispiel auf 1.590 € und 630 €. Beschlossen ist das noch nicht. Alle Einzelheiten stehen in Pflegereform 2027: Was sich für die Pflege zu Hause ändern soll.

So helfen wir

Welche Leistung in Ihrer Situation passt und ob ein Eigenanteil entsteht, besprechen wir vorab im kostenlosen Erstgespräch. Wir rechnen direkt mit der Kranken- und Pflegekasse ab; Sie unterschreiben am Monatsende den Leistungsnachweis.

Quellen

Stand: Oktober 2026. Rechenbeispiel: eigene Berechnung nach § 38 SGB XI.

David Geiger

Über den Autor

David Geiger

David Geiger hat Glückszeit gegründet und führt den Pflegedienst als Geschäftsführer. Er ist gelernter Altenpfleger, Pflegedienstleiter und Fachtherapeut Wunde, hat über zwölf Jahre Erfahrung in der Pflege und ein Studium im Pflegemanagement.

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Was hilft uns beim ersten Gespräch? (falls zur Hand)

  • Besteht bereits ein Pflegegrad, und wenn ja, welcher?
  • Bei welcher Kranken- und Pflegekasse ist die Person versichert?
  • Liegt eine ärztliche Verordnung vor, etwa für Medikamente, Verbände oder Kompressionsstrümpfe?
  • Worum geht es konkret, und zu welcher Tageszeit wird Hilfe gebraucht?

Sie brauchen nichts vorzubereiten. Wenn Sie noch unsicher sind, ob ein Pflegedienst überhaupt das Richtige ist: Auch dafür ist das Gespräch da.

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