In diesem Beitrag
Die Pflegedienstleitung (PDL) trägt in einem ambulanten Pflegedienst die fachliche Verantwortung: für die Qualität der Pflege, für das Team und für die Abläufe zwischen Kunden, Ärzten und Pflegekassen. Im Gesetz heißt diese Rolle „verantwortliche Pflegefachperson“ (§ 71 SGB XI).
Ohne Pflegedienstleitung und Stellvertretung bekommt ein ambulanter Pflegedienst keine Zulassung. Deshalb sind die Voraussetzungen genau geregelt, im Gesetz und in den Vorgaben der Pflegekassen.
Aufgaben der Pflegedienstleitung im ambulanten Pflegedienst
Die Pflegedienstleitung (PDL) ist die „verantwortliche Pflegefachperson“ nach § 71 SGB XI: Alle Leistungen des Pflegedienstes laufen unter ihrer ständigen fachlichen Verantwortung. Konkret verantwortet sie Pflegeprozess, Pflegedokumentation, Einsatzplanung und Dienstbesprechungen, steuert das Qualitätsmanagement und hält den Draht zu Pflegekunden, Ärzten und Kassen. Dazu kommen Personalführung und Organisation.
Sie achtet auch darauf, dass die Haltung des Pflegedienstes im Alltag gelebt wird. Bei Glückszeit heißt das zum Beispiel: Wir rechnen nach Zeit ab, nicht nach Handgriffen.
Fachliche Verantwortung für die Pflege
- Du trägst die ständige Verantwortung für Pflege und Hilfe im Haushalt (SGB XI) und für die häusliche Krankenpflege (SGB V).
- Du sorgst dafür, dass der Pflegeprozess sauber läuft: Pflegebedarf erheben, Pflege planen, Maßnahmen auswerten. Diese Steuerung ist Pflegefachpersonen gesetzlich vorbehalten.
- Ändert sich der Zustand eines Kunden plötzlich, sorgst du dafür, dass die Planung sofort überprüft wird.
- Du setzt das Pflegekonzept des Dienstes um und verantwortest eine fachgerechte Pflegedokumentation.
- In der Behandlungspflege koordinierst du die ärztlich verordneten und von der Krankenkasse genehmigten Leistungen.
Qualität und Prüfungen
- Du setzt das interne Qualitätsmanagement um. Die Verantwortung dafür liegt auf der Leitungsebene.
- Du sorgst dafür, dass die Qualitätsmaßstäbe nach § 113 SGB XI im Alltag gelten, zum Beispiel eine schriftliche Regelung für Beschwerden.
- Du bereitest Prüfungen des Medizinischen Dienstes (MD) vor. Nach den Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) schaut der MD unter anderem auf Qualitätsmanagement, Hygiene, Abrechnung und auf die Qualifikation und Aufgabenwahrnehmung der verantwortlichen Pflegefachperson.
- Im Abschlussgespräch der Prüfung sitzt du als Leitungskraft mit am Tisch. Danach kümmerst du dich darum, dass Mängel behoben werden.
Team und Einsatzplanung
- Du planst Einsätze und Touren so, dass sie zum Pflegebedarf deiner Kunden passen.
- Du leitest regelmäßige Dienstbesprechungen, dazu kommen Fallbesprechungen und Qualitätszirkel.
- Du gewinnst und führst Mitarbeitende und arbeitest neue Kolleginnen und Kollegen nach einem Einarbeitungskonzept ein.
- Du planst mit dem Träger die Fortbildungen, festgehalten in einem schriftlichen Fortbildungsplan.
- Fällst du aus, übernimmt eine qualifizierte Stellvertretung.
Kunden, Ärzte und Kassen
- Du verantwortest die Erstgespräche: Art und Umfang der Leistungen klären, Pflegevertrag schließen, Kosten und Eigenanteile erklären.
- Du stellst sicher, dass der Dienst für die Kunden ständig erreichbar ist.
- Ändert sich die Pflegesituation, informiert ihr die behandelnden Ärzte.
- Du arbeitest mit Ärzten, Therapeuten, Hospiz- und Palliativdiensten, Kliniken und Apotheken zusammen.
- Du behältst im Blick, welche Leistungen die Krankenkasse genehmigt hat.
Organisation und Abrechnung
- Du achtest darauf, dass Leistungsnachweise abgezeichnet sind und Dokumentation und Abrechnung zusammenpassen. Unterlagen der häuslichen Krankenpflege werden mindestens drei Jahre nach Ende des Kalenderjahres aufbewahrt.
- Du organisierst den Betrieb. Personalführung, Betriebsorganisation sowie betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundlagen sind deshalb feste Inhalte der Leitungsweiterbildung.
- Mit dem Träger hältst du das Krisenkonzept aktuell, etwa für eine Pandemie oder Unwetter.
Beim Aufbau eines Standorts bei Glückszeit
- Du arbeitest bei der Gründung des neuen Standorts mit.
- Du gewinnst die ersten Kunden und baust dein Team auf.
- Am Anfang fährst du selbst auf Tour.
Stellenbeschreibung: PDL im ambulanten Dienst auf einen Blick
- Stelle: Pflegedienstleitung, verantwortliche Pflegefachperson nach § 71 SGB XI
- Stellenziel: fachgerechte Versorgung nach SGB XI und SGB V unter ständiger Verantwortung einer Pflegefachperson; Qualität nach § 113 SGB XI sichern
- Vorgesetzt: der Träger des Pflegedienstes
- Unterstellt: Pflegefach- und Pflegehilfskräfte, Betreuungs- und Hauswirtschaftskräfte
- Stellvertretung: stellvertretende PDL mit gleicher Pflegeausbildung und Berufserfahrung
- Hauptaufgaben: Pflegeprozess und Dokumentation, Einsatz- und Tourenplanung, Dienst- und Fallbesprechungen, Qualitätsmanagement und MD-Prüfungen, Erstgespräche und Beratung, Zusammenarbeit mit Ärzten und Kassen, Einarbeitung und Fortbildung
- Befugnisse (legt der Arbeitgeber fest), zum Beispiel: fachliche Weisungen an das Pflegeteam, Freigabe von Dienst- und Tourenplänen, Mitsprache bei Einstellungen und bei der Aufnahme neuer Kunden
- Anforderungen: Abschluss als Pflegefachfrau oder Pflegefachmann (oder Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege, Altenpflege), zwei Jahre Berufserfahrung innerhalb der letzten acht Jahre, Weiterbildung für leitende Funktionen mit mindestens 460 Stunden; Einzelheiten im nächsten Abschnitt
Voraussetzungen: Was das Gesetz verlangt
Wer in einem ambulanten Pflegedienst als verantwortliche Pflegefachperson eingesetzt werden soll, braucht nach § 71 Abs. 3 SGB XI drei Dinge:
- Eine abgeschlossene Ausbildung als Pflegefachfrau, Pflegefachmann oder Pflegefachperson, als Gesundheits- und Krankenpflegerin bzw. -pfleger, als Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin bzw. -pfleger oder als Altenpflegerin bzw. Altenpfleger.
- Zwei Jahre praktische Berufserfahrung im erlernten Beruf innerhalb der letzten acht Jahre. Die acht Jahre werden vom Tag an zurückgerechnet, an dem du als verantwortliche Pflegefachperson bestellt werden sollst.
- Eine erfolgreich abgeschlossene Weiterbildung für leitende Funktionen, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll.
Was die Pflegekassen in Bayern verlangen
Die Zulassung für alle bayerischen Pflegekassen läuft über die Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassenverbände in Bayern. Bearbeitet wird der Antrag bei der AOK in Coburg, erfahrungsgemäß dauert das etwa 6–8 Wochen. Nach den Zulassungsvoraussetzungen (Stand 1. August 2024) gilt:
- PDL und Stellvertretung: Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und zwei Jahre Berufspraxis innerhalb der letzten acht Jahre, nachgewiesen durch Arbeitszeugnisse. Davon müssen mindestens neun Monate in der ambulanten Pflege liegen.
- PDL: in dieser Funktion mindestens 50 % einer Vollzeitstelle und eine Weiterbildung für leitende Funktionen mit mindestens 460 Stunden.
- Stellvertretung: immer in Vollzeit.
- Personal: für einen auf zwei Jahre befristeten Vertrag zwei Pflegekräfte in Vollzeit, für einen unbefristeten Vertrag zwei Pflegefachkräfte in Vollzeit und eine weitere geeignete Vollzeitkraft.
Die Kassen verlangen den Nachweis einer abgeschlossenen Weiterbildung. Ob in Ausnahmefällen ein Start während der laufenden Weiterbildung möglich ist, etwa wenn eine PDL ausscheidet und die Nachfolge gerade noch in der Weiterbildung ist, sollte vorab mit der Arbeitsgemeinschaft geklärt werden.
Leitungserfahrung in der Pflege ist für den Aufbau eines neuen Glückszeit-Standorts wünschenswert, aber kein Muss.
Die Weiterbildung zur PDL in Bayern
In Bayern regelt die Ausführungsverordnung zum Pflege- und Wohnqualitätsgesetz (AVPfleWoqG) die staatlich geregelte Weiterbildung zur Pflegedienstleitung.
- Wer teilnehmen kann: Du brauchst die Erlaubnis, eine Pflege-Berufsbezeichnung zu führen (§§ 1, 58 oder 64 Pflegeberufegesetz). Erlaubnisse nach dem früheren Kranken- oder Altenpflegegesetz gelten weiter.
- Umfang: 764 Stunden, davon 460 Stunden Basisunterricht, 264 Stunden Aufbauunterricht und 40 Stunden Praktikum, dazu eine Projektarbeit.
- Zeugnis: Schon für den erfolgreich abgeschlossenen Basisunterricht gibt es ein eigenes Zeugnis. Er umfasst mit 460 Stunden so viele Stunden, wie § 71 SGB XI mindestens vorsieht.
- Abschluss: Danach darfst du die Bezeichnung „Pflegedienstleitung in Einrichtungen der Pflege und für ältere Menschen“ führen.
Ob Module aus anderen Weiterbildungen angerechnet werden oder ein Abschluss aus einem anderen Bundesland oder dem Ausland gleichwertig ist, prüft die Vereinigung der Pflegenden in Bayern (VdPB).
Finanzierung: Aufstiegs-BAföG
Das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) fördert Fortbildungen, die auf einen Abschluss nach Bundes- oder Landesrecht vorbereiten und grundsätzlich mindestens 400 Unterrichtsstunden umfassen. Gefördert werden Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bis zu 15.000 €. Die Hälfte davon ist ein Zuschuss, für den Rest gibt es ein Darlehen der KfW. Wer die Prüfung besteht und das Prüfungszeugnis vorlegt, bekommt 50 % des noch nicht fälligen Darlehens für die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren erlassen.
Ob dein Kurs gefördert wird, klärst du am besten vor dem Start mit dem Bildungsträger und der zuständigen Förderstelle.
Was verdient eine Pflegedienstleitung?
Das Gehalt einer Pflegedienstleitung hängt vor allem von der Größe des Pflegedienstes, vom Träger und von einer Tarifbindung ab.
Bei Glückszeit bist du fest und unbefristet angestellt und prozentual am Gewinn deines Standorts beteiligt. Dazu gehören:
- ein Dienstwagen, den du auch privat nutzen darfst (1-%-Regelung)
- ein Essenszuschuss (112,50 €) und ein Sachbezug (50 €)
- Laptop und eigenes Diensthandy, digitale Dokumentation mit Curasoft
- 30 Tage Urlaub und Corporate Benefits
Deine Fragen zum Gehalt beantworten wir im Kennenlernen.
Arbeitsmarkt in Bayern
Ende 2023 gab es in Bayern 2.173 ambulante Pflegedienste: 1.415 in privater, 740 in freigemeinnütziger und 18 in öffentlicher Trägerschaft. Jeder von ihnen braucht für die Zulassung eine Pflegedienstleitung und eine Stellvertretung.
Pflegekräfte werden in Bayern dringend gesucht. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit kamen im Mai 2026 in Bayern auf 100 freie Stellen in Pflegeberufen nur 46 Arbeitslose. Fast 60 % der gemeldeten Stellen richteten sich an Fachkräfte. Mit wachsender Erfahrung kann eine Pflegedienstleitung auch mehrere Standorte verantworten, etwa als Regionalleitung.
Bei Glückszeit einen Standort aufbauen
Glückszeit sucht in Bayern Pflegedienstleitungen (m/w/d), die in ihrer Region einen neuen Glückszeit-Standort aufbauen. Wir gründen die Gesellschaft für deinen Standort und finanzieren den Start, also Personal, Miete, Fahrzeuge, medizinisches Verbrauchsmaterial und Büroausstattung. Du führst den Standort mit Entscheidungskompetenz und Budget und bist am Gewinn beteiligt.
Ein Backoffice in Bamberg nimmt dir Telefonate, die Vorbereitung von Pflege- und Mitarbeiterverträgen und das Anfordern von Verordnungen ab. Bei der Personalgewinnung unterstützen wir dich über Social Media, bei der Kundengewinnung mit einer eigenen Standortseite und Google-Anzeigen.
So geht es nach deiner Bewerbung weiter:
- Du bewirbst dich mit 14 kurzen Fragen statt Anschreiben, danach melden wir uns persönlich.
- Wir schauen uns deinen Wohnort als Standort an.
- Wir lernen uns per Video kennen, danach persönlich.
- Wir gründen die Gesellschaft, und du wirst dort fest angestellt, unbefristet und mit Gewinnbeteiligung.
- Mit deinen Nachweisen beantragen wir den Versorgungsvertrag, danach startet dein Standort.
Wie ein Arbeitstag in unseren Teams aussieht, zeigt Ein Tag auf Tour.
Zur Stelle: Pflegedienstleitung für Neugründung
Häufige Fragen
Was sind die Aufgaben einer PDL im ambulanten Pflegedienst?
Als verantwortliche Pflegefachperson trägt die PDL die ständige fachliche Verantwortung für alle Pflege- und Krankenpflegeleistungen des Dienstes. Nach den Qualitätsmaßstäben nach § 113 SGB XI ist sie unter anderem für die Umsetzung des Pflegekonzepts, die fachgerechte Pflegedokumentation, die am Pflegebedarf orientierte Einsatzplanung und regelmäßige Dienstbesprechungen verantwortlich. Dazu kommen Qualitätsmanagement und MD-Prüfungen, Erstgespräche und Beratung, die Abstimmung mit Ärzten und Kassen sowie die Personalführung.
Was gehört in eine Stellenbeschreibung für die Pflegedienstleitung?
Stellenziel, Vorgesetzte und unterstellte Mitarbeitende, Stellvertretung, Hauptaufgaben, Befugnisse und Anforderungen. Die Aufgaben orientieren sich an den Qualitätsmaßstäben nach § 113 SGB XI und, für die Behandlungspflege, an den Rahmenempfehlungen nach § 132a SGB V. Die Anforderungen gibt § 71 SGB XI vor: Pflegeausbildung, zwei Jahre Berufserfahrung in den letzten acht Jahren und eine Leitungsweiterbildung, die 460 Stunden nicht unterschreiten soll.
Brauche ich eigenes Kapital?
Nein. Wir finanzieren den Start, und du bist als Pflegedienstleitung fest angestellt.
Brauche ich Leitungserfahrung?
Für den Aufbau eines Glückszeit-Standorts ist Leitungserfahrung wünschenswert, aber kein Muss. Pflicht sind die Voraussetzungen nach § 71 SGB XI und die Vorgaben der Pflegekassen.
Welche Nachweise brauche ich?
Deine Examensurkunde, deine Urkunde als Pflegedienstleitung (Weiterbildung mit mindestens 460 Stunden) und Arbeitszeugnisse über mindestens zwei Jahre Berufspraxis in den letzten acht Jahren, davon mindestens neun Monate in der ambulanten Pflege. Dazu kommt deine schriftliche Erklärung zur Zuverlässigkeit, etwa dass kein Ermittlungsverfahren gegen dich läuft.
Kann ich die Weiterbildung fördern lassen?
Ja, wenn dein Kurs nach dem Aufstiegs-BAföG förderfähig ist. Dann ist die Hälfte der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren ein Zuschuss, und nach bestandener Prüfung wird die Hälfte des noch nicht fälligen Darlehens erlassen.
Wer hilft bei der Personalgewinnung?
Wir unterstützen dich mit Werbung in sozialen Medien, damit du Pflegekräfte für deinen Standort findest. Wen du einstellst, entscheidest am Ende du.
Quellen
- § 71 SGB XI: Pflegeeinrichtungen, gesetze-im-internet.de
- Zulassungsvoraussetzungen im ambulanten Bereich gem. SGB V und SGB XI (PDF), vdek-Landesvertretung Bayern (Stand 1. August 2024)
- Strukturerhebungsbogen ambulante Pflege (PDF), Arbeitsgemeinschaft der Kranken- und Pflegekassenverbände in Bayern (Stand 1. Oktober 2025), und Erklärung PDL und stellvertretende PDL (PDF), vdek-Landesvertretung Bayern
- § 64 Pflegeberufegesetz: Fortgeltung der Berufsbezeichnung, gesetze-im-internet.de
- AVPfleWoqG zur Weiterbildung Pflegedienstleitung: § 67, § 68, § 74 und § 76, gesetze-bayern.de
- Weiterbildung in der Pflege; Beantragung der Anerkennung einer gleichwertigen Qualifikation, BayernPortal (zuständig: VdPB)
- § 2 AFBG: Anforderungen an förderfähige Maßnahmen, § 12 AFBG: Förderungsart und § 13b AFBG: Erlass und Stundung, gesetze-im-internet.de
- Drucksache 19/7875, Antwort des Gesundheitsministeriums, Bayerischer Landtag (August 2025)
- Pressemitteilung zum Tag der Pflege, Bundesagentur für Arbeit, Regionaldirektion Bayern (11. Mai 2026)
- Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität nach § 113 SGB XI in der ambulanten Pflege (PDF), GKV-Spitzenverband (Fassung vom 28. April 2025, gültig seit 1. Juli 2026)
- Rahmenempfehlungen nach § 132a Abs. 1 SGB V zur Versorgung mit häuslicher Krankenpflege (PDF), GKV-Spitzenverband (Fassung vom 18. Dezember 2023)
- Qualitätsprüfungs-Richtlinien ambulante Pflegedienste, Teil 1a (PDF), Medizinischer Dienst Bund (Juli 2026)
- § 4 Pflegeberufegesetz: Vorbehaltene Aufgaben, gesetze-im-internet.de
Über den Autor
David Geiger
David Geiger hat Glückszeit gegründet und führt den Pflegedienst als Geschäftsführer. Er ist gelernter Altenpfleger, Pflegedienstleiter und Fachtherapeut Wunde, hat über zwölf Jahre Erfahrung in der Pflege und ein Studium im Pflegemanagement.
Mehr über David Geiger und das TeamDu willst einen Standort aufbauen?
Bei Glückszeit rechnen wir nach Zeit ab, nicht nach Minuten. Aktuell suchen wir für Bamberg und Forchheim Pflegefachkräfte, Pflegefachhelfer mit einjähriger Ausbildung, Pflegehelfer mit Erfahrung (m/w/d) sowie eine Pflegedienstleitung (m/w/d), die in Bayern einen neuen Standort aufbaut.




