Pflegereform 2027: Was sich für die Pflege zu Hause ändern soll

Grafik „Pflegereform 2027“: Kalenderblatt für 2027 mit abgehaktem Tag und Paragrafenzeichen
In diesem Beitrag
  1. Das Wichtigste in Kürze
  2. Die geplanten Beträge im Vergleich
  3. Sachleistungsbudget: Pflege durch den Pflegedienst
  4. Entlastungsbudget: das bisherige Pflegegeld
  5. Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag
  6. Überbrückungsbudget statt Jahresbetrag
  7. Begutachtung und Pflegegrade
  8. Beiträge zur Pflege­versicherung
  9. Der Zeitplan
  10. Was Sie jetzt tun können
  11. Quellen

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes (PNOG) beschlossen. Er soll die Leistungen der Pflegeversicherung für die Pflege zu Hause neu ordnen: Aus mehreren Einzelleistungen sollen Budgets werden.

Beschlossen ist das Gesetz noch nicht. Bis es beschlossen und verkündet ist, gilt das heutige Recht. Hier sind die wichtigsten Punkte für Familien, mit den Zahlen aus dem Kabinettsentwurf und allen Quellen am Ende.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Pflegesachleistung soll zum Sachleistungsbudget werden und steigen, in Pflegegrad 3 zum Beispiel von 1.497 € auf 1.590 € im Monat.
  • Das Pflegegeld soll künftig in Höhe eines Entlastungsbudgets gezahlt werden, in Pflegegrad 3 zum Beispiel 630 € statt 599 €.
  • Statt des Entlastungsbetrags von 131 € soll es ab Pflegegrad 2 ein Sozialraumbudget von 175 € im Monat geben. Für Pflegegrad 1 sollen der Entlastungsbetrag und die bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entfallen.
  • Der Gemeinsame Jahresbetrag von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege soll wegfallen. Neu geplant ist ein Überbrückungsbudget von bis zu 2.285 € im Jahr.
  • Wer schon einen Pflegegrad hat, soll Bestandsschutz bekommen.
  • Geplanter Start: überwiegend am 1. Januar 2027.

Die geplanten Beträge im Vergleich

PflegegradSachleistung 2026Sachleistungsbudget 2027Pflegegeld 2026Entlastungsbudget 2027
2796 €890 €347 €380 €
31.497 €1.590 €599 €630 €
41.859 €2.090 €800 €890 €
52.299 €2.530 €990 €1.080 €

Alle Beträge gelten pro Monat. Die Werte für 2027 stammen aus dem Kabinettsentwurf und können sich im Gesetzgebungsverfahren noch ändern.

Sachleistungsbudget: Pflege durch den Pflegedienst

Das Sachleistungsbudget soll die bisherigen Sachleistungen für die ambulante Pflege durch einen Pflegedienst ersetzen. Einsetzen lassen soll es sich für professionelle Pflege zu Hause und für professionelle Ersatzpflege, wenn Angehörige verhindert sind.

Laut der Erläuterung des Bundesgesundheitsministeriums zum ersten Entwurf soll die Kombination aus Pflegedienst und Pflegegeld möglich bleiben. Wie das heute funktioniert, zeigt unser Rechenbeispiel im Beitrag Was zahlt die Pflegekasse?

Entlastungsbudget: das bisherige Pflegegeld

Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 sollen statt der Pflege durch einen Dienst weiterhin ein Pflegegeld beantragen können, künftig in Höhe des Entlastungsbudgets. Aus diesem Budget sollen auch die Ersatz- oder Verhinderungspflege und die Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bezahlt werden. Eine eigene Leistung von bis zu 42 € im Monat für diese Produkte soll es dann nicht mehr geben. Für Pflegegrad 1 ist kein Entlastungsbudget vorgesehen. Wer Pflegegrad 1 hat, soll Pflegehilfsmittel zum Verbrauch dann nicht mehr über die Pflegekasse bekommen.

Was heute gilt: 2026 übernimmt die Pflegekasse noch bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, auch in Pflegegrad 1. Wie das geht, steht in Pflegebox beantragen.

Eine zuvor diskutierte Halbierung des Pflegegeldes bei erstmaliger Einstufung in Pflegegrad 2 oder 3 ist nach Angaben der SPD vom Tisch, wie der AOK-Bundesverband berichtet.

Sozialraumbudget statt Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 2 soll es statt des Entlastungsbetrags ein Sozialraumbudget geben: 175 € statt 131 € im Monat, für Pflegebedürftige bis zum 25. Geburtstag bis zu 300 €. Es soll nur für niedrigschwellige Angebote zur Unterstützung im Alltag eingesetzt werden können. Anders als heute sollen sich nicht genutzte Beträge nicht mehr ansparen lassen. Menschen mit Pflegegrad 1 sollen kein Sozialraumbudget bekommen.

Was heute gilt: 2026 gibt es den Entlastungsbetrag von bis zu 131 € noch für alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege, auch in Pflegegrad 1. Ob Restbeträge aus 2026 nach der Reform noch genutzt werden können, steht nicht fest. Sicherer ist es, den Betrag in diesem Jahr zu nutzen. Wie das geht, steht in Entlastungsbetrag 131 €: Anspruch, Verwendung und Ansparregel.

Überbrückungsbudget statt Jahresbetrag

Für Hilfe in pflegerischen Akutsituationen und für die vollstationäre Kurzzeitpflege soll es ein Überbrückungsbudget geben: bis zu 2.285 € je Kalenderjahr, einheitlich für die Pflegegrade 2 bis 5. Den Anspruch auf einen Notdienst in der ambulanten Pflege soll es erst ab 1. Januar 2028 geben. 2027 soll das Budget in Akutsituationen übergangsweise auch für zugelassene ambulante Pflege- oder Betreuungsdienste genutzt werden können. Der Gemeinsame Jahresbetrag von heute bis zu 3.539 € soll dafür gestrichen werden. Die Verhinderungspflege soll dann nicht mehr gesondert abgerechnet werden, sondern über die anderen Budgets laufen. Ab 2028 sollen zusätzlich Plätze für Akut-Kurzzeitpflege entstehen.

Was heute gilt: Den Jahresbetrag von bis zu 3.539 € gibt es 2026 noch. Wer eine Auszeit plant, nutzt ihn am besten in diesem Jahr: Urlaub für pflegende Angehörige: So nutzen Sie den Jahresbetrag.

Begutachtung und Pflegegrade

Die Begutachtung soll so angepasst werden, dass die Pflegegrade 1 bis 3 „zielgenauer“ vergeben werden. Dafür sollen die Schwellenwerte für diese Pflegegrade steigen. Für alle, die bereits einen Pflegegrad haben, ist ein Bestandsschutz vorgesehen.

Für Sie heißt das: Wer ohnehin einen Antrag stellen wollte, sollte nicht warten. Was bei der Begutachtung zählt, steht in Pflegegrad beantragen: 10 Tipps für die Begutachtung.

Beiträge zur Pflege­versicherung

  • Der allgemeine Beitragssatz soll bei 3,6 Prozent bleiben und im Gesetz festgeschrieben werden.
  • Ab 1. Januar 2027 soll der Beitragszuschlag für Kinderlose um 0,3 Punkte auf 0,9 Prozent steigen.
  • Die Beitragsbemessungsgrenze der Pflegeversicherung soll um 300 € im Monat steigen.
  • Ab 1. Januar 2028 soll für mitversicherte Ehe- oder Lebenspartner ein Beitragszuschlag von 0,52 Prozent erhoben werden.
  • Ab 2029 sollen die Leistungsbeträge jedes Jahr angepasst werden.

Eine Strukturkommission soll ab Oktober 2026 weitergehende Reformen erarbeiten.

Der Zeitplan

Nach der Planung, die der AOK-Bundesverband veröffentlicht hat:

  • 6. November 2026: erste Lesung im Bundestag
  • 11. Dezember 2026: zweite und dritte Lesung im Bundestag
  • 18. Dezember 2026: zweiter Durchgang im Bundesrat
  • 1. Januar 2027: Inkrafttreten der meisten Regelungen, einzelne Teile 2028

Laut Kabinettsentwurf sollen einzelne Teile, etwa die neue Pflegebegleitung, erst am 1. Januar 2029 in Kraft treten. Termine können sich verschieben.

Was Sie jetzt tun können

  1. Leistungen für 2026 nutzen: Entlastungsbetrag, Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege und die bis zu 42 € im Monat für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch gibt es in diesem Jahr noch in der heutigen Form.
  2. Pflegegrad beantragen, wenn es ohnehin ansteht: Bereits eingestufte Menschen sollen Bestandsschutz bekommen.
  3. Beraten lassen: Kostenlos und neutral beraten die Pflegestützpunkte, mehr dazu in Pflegeberatung in Bamberg und Forchheim. Was die Pläne für Ihre Pflege zu Hause bedeuten, besprechen wir gern im kostenlosen Erstgespräch.

Quellen

Stand: 9. Oktober 2026.

David Geiger

Über den Autor

David Geiger

David Geiger hat Glückszeit gegründet und führt den Pflegedienst als Geschäftsführer. Er ist gelernter Altenpfleger, Pflegedienstleiter und Fachtherapeut Wunde, hat über zwölf Jahre Erfahrung in der Pflege und ein Studium im Pflegemanagement.

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