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Eine hohe Badewanne, schmale Türen oder eine steile Treppe werden zum Hindernis, wenn die Beine nicht mehr so wollen. Oft lässt sich die Wohnung so umbauen, dass Sie sicher darin bleiben können. Die Pflegekasse gibt dafür einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme.
Wichtig ist die Reihenfolge: erst der Antrag, dann der Auftrag an den Handwerker. Hier lesen Sie, welche Umbauten zählen, wie Sie vorgehen und was in Mietwohnung, Eigentumswohnung und Baudenkmal gilt.
Welche Umbauten bezuschusst werden
Die Pflegekasse fördert Umbauten, die die Pflege zu Hause möglich machen, sie deutlich erleichtern oder Ihnen helfen, wieder selbstständiger zu leben. Eine allgemeine Renovierung gehört nicht dazu. Typische Beispiele:
- Badumbau, etwa eine bodengleiche Dusche statt der Badewanne
- Treppenlift oder Rampe
- fest montierte Haltegriffe und Handläufe
- breitere Türen und entfernte Türschwellen
- versetzte Wasseranschlüsse, zum Beispiel für ein unterfahrbares Waschbecken
- Möbel, die angepasst werden, etwa eine niedrigere Küchenzeile
Mobile Hilfen wie ein Duschhocker oder eine Toilettensitzerhöhung sind dagegen Hilfsmittel. Sie bezahlt in der Regel die Krankenkasse, und sie gehen nicht vom Zuschuss ab. Mehr dazu in Hilfsmittel für die Pflege zu Hause.
Wie viel die Pflegekasse zahlt
- Bis zu 4.180 € je Maßnahme. Es ist ein Zuschuss, kein Darlehen, Sie zahlen ihn also nicht zurück.
- Den Zuschuss gibt es ab Pflegegrad 1.
- Ob und in welcher Höhe die Pflegekasse zahlt, entscheidet sie im Einzelfall.
- Der Zuschuss ist nachrangig: Ist ein anderer Träger zuständig, etwa die Unfallversicherung nach einem Arbeitsunfall, zahlt zuerst dieser.
- Leben mehrere Pflegebedürftige zusammen, zum Beispiel ein Ehepaar, in dem beide einen Pflegegrad haben, sind für einen gemeinsamen Umbau bis zu 4.180 € je Person möglich, zusammen bis zu 16.720 €.
Alle Umbauten, die bei der Antragstellung nötig sind, zählen zusammen als eine Maßnahme. Brauchen Sie gleichzeitig ein neues Bad und einen Treppenlift, gibt es dafür zusammen bis zu 4.180 €. Ändert sich die Pflegesituation später, etwa weil jemand nicht mehr mit dem Rollator, sondern nur noch im Rollstuhl unterwegs ist, kann die Pflegekasse in Ausnahmefällen einen weiteren Zuschuss geben.
Einen gesetzlichen Eigenanteil gibt es nicht. Was über den Zuschuss hinausgeht, tragen Sie selbst oder finanzieren es über andere Förderungen.
So gehen Sie vor
- Klären Sie, was den Alltag am meisten erschwert. Ihr Pflegedienst, die Hausarztpraxis oder eine Wohnberatungsstelle helfen dabei.
- Lassen Sie sich beraten. Die Wohnberatungsstellen der Stadt Bamberg und des Landkreises Bamberg beraten kostenlos, die des Landkreises auch bei Ihnen zu Hause. Für den Landkreis Forchheim nennt der Seniorenwegweiser die Beratung der Bayerischen Architektenkammer zum barrierefreien Bauen. Adressen und Telefonnummern stehen in Anlaufstellen für Pflege in Bamberg und Forchheim.
- Holen Sie Kostenvoranschläge von Fachbetrieben ein.
- Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflegekasse, mit den Kostenvoranschlägen und einer kurzen Begründung, wobei der Umbau im Alltag hilft.
- Warten Sie die Zusage ab. Die Pflegekasse soll zügig entscheiden, in der Praxis innerhalb von drei Wochen, mit Begutachtung durch eine Pflegefachkraft oder den Medizinischen Dienst in fünf Wochen. Die gesetzliche Genehmigungsfiktion (Antrag gilt bei Fristablauf als genehmigt) gilt nach der Rechtsprechung nur für Krankenkassen, nicht für Leistungen der Pflegeversicherung. Fragen Sie nach, wenn Sie nach drei Wochen nichts gehört haben.
- Beauftragen Sie den Handwerker erst danach. Sonst riskieren Sie, die Kosten allein zu tragen.
Mietwohnung, Eigentumswohnung, Baudenkmal
Mietwohnung
Für einen Umbau brauchen Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters. Dient er dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen, muss der Vermieter ihn grundsätzlich erlauben, außer der Umbau ist ihm auch unter Würdigung Ihrer Interessen nicht zuzumuten. Sie können anbieten, eine zusätzliche Sicherheit zu leisten. Beim Auszug kann der Vermieter verlangen, dass Sie den ursprünglichen Zustand wiederherstellen. Halten Sie Absprachen deshalb schriftlich fest.
Eigentumswohnung
Als Wohnungseigentümer können Sie angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen dienen, zum Beispiel einen Treppenlift im Treppenhaus. Wie umgebaut wird, beschließt die Eigentümerversammlung. Die Kosten tragen Sie selbst.
Denkmalgeschütztes Haus
In Bamberg stehen viele Häuser unter Denkmalschutz. Eine neue Küche oder ein erneuertes Bad braucht keine denkmalrechtliche Erlaubnis, solange dabei keine historischen Ausstattungs- und Bauelemente verloren gehen. Für andere Veränderungen am Baudenkmal brauchen Sie in der Regel eine Erlaubnis. Bei der Entscheidung müssen die Belange von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität berücksichtigt werden. Fragen Sie vor der Planung bei der unteren Denkmalschutzbehörde nach, in der Stadt Bamberg bei der Stadt, in den Landkreisen Bamberg und Forchheim beim Landratsamt.
Weitere Förderung
- Bayerisches Darlehen: Wer in der eigenen Wohnung oder im eigenen Haus lebt, kann für den Umbau ein leistungsfreies Darlehen von bis zu 10.000 € bekommen, wenn das Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Zuständig ist in der Stadt Bamberg die Stadt, in den Landkreisen Bamberg und Forchheim das Landratsamt. Fragen Sie dort vor Baubeginn nach.
- KfW: Für den Zuschuss „Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung“ (455-B) können seit 31. Juli 2026 keine Anträge mehr gestellt werden. Möglich bleibt der zinsverbilligte Kredit „Altersgerecht Umbauen“ (159).
So helfen wir
Unsere Pflegefachkräfte sehen bei der Pflege und beim Beratungsbesuch, wo es im Alltag hakt, und schätzen mit Ihnen ein, welcher Umbau sinnvoll ist. Beim Antrag helfen wir Ihnen, ihn zu begründen. Weitere Tipps gegen Stürze stehen in Sturzprophylaxe zu Hause. Ob wir auch in Ihrem Ort unterwegs sind, zeigt unser Einzugsgebiet.
Häufige Fragen
Zahlt die Pflegekasse auch einen Treppenlift?
Ja, ein Treppenlift ist ein typischer Umbau, für den es den Zuschuss gibt. Weil er oft mehr als 4.180 € kostet, deckt der Zuschuss meist nur einen Teil.
Gehen Duschhocker und Toilettensitzerhöhung vom Zuschuss ab?
Nein. Das sind Hilfsmittel, die die Krankenkasse auf ärztliche Verordnung bezahlt. Empfiehlt eine Pflegefachkraft das Hilfsmittel, zum Beispiel beim Beratungsbesuch, brauchen Sie oft keine Verordnung.
Muss ich einen Eigenanteil zahlen?
Einen gesetzlichen Eigenanteil gibt es nicht. Kostet der Umbau mehr als den Zuschuss, zahlen Sie den Rest selbst.
Bekomme ich den Zuschuss mehrmals?
Alle Umbauten, die beim Antrag nötig sind, zählen als eine Maßnahme. Einen weiteren Zuschuss gibt es nur in Ausnahmefällen, wenn sich die Pflegesituation deutlich verändert.
Quellen
- § 40 SGB XI: Pflegehilfsmittel und wohnumfeldverbessernde Maßnahmen, Bundesministerium der Justiz
- Wohnumfeldverbesserung, betanet
- § 554 BGB: Barrierereduzierung, E-Mobilität und Einbruchsschutz, Bundesministerium der Justiz
- § 20 WEG: Bauliche Veränderungen und § 21 WEG: Kosten, Bundesministerium der Justiz
- Art. 6 BayDSchG: Maßnahmen an Baudenkmälern, Bayerische Staatskanzlei
- Darlehen für die Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung, BayernPortal, Stand 31.07.2026
- Zuschussförderung Altersgerecht Umbauen – Barrierereduzierung: Antragstopp, KfW, 31.07.2026
Über den Autor
David Geiger
David Geiger hat Glückszeit gegründet und führt den Pflegedienst als Geschäftsführer. Er ist gelernter Altenpfleger, Pflegedienstleiter und Fachtherapeut Wunde, hat über zwölf Jahre Erfahrung in der Pflege und ein Studium im Pflegemanagement.
Mehr über David Geiger und das TeamSie möchten darüber sprechen?
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