Hilfsmittel für die Pflege zu Hause: Übersicht und Antrag

Pflegerin erklärt einer Seniorin am Tisch einen Notrufknopf, daneben Rollator, Tablettenbox und Blutdruckmessgerät
In diesem Beitrag
  1. Pflegekasse oder Krankenkasse?
  2. Die wichtigsten Hilfsmittel
  3. Hausnotruf
  4. So beantragen Sie ein Hilfsmittel
  5. Was Sie zuzahlen
  6. Wenn der Antrag abgelehnt wird
  7. Umbauten in der Wohnung
  8. Was sich 2027 ändern soll
  9. So helfen wir
  10. Häufige Fragen
  11. Quellen

Ein Pflegebett, das sich in der Höhe verstellen lässt, ein Hausnotruf oder ein Duschhocker machen den Alltag zu Hause sicherer und entlasten pflegende Angehörige. Viele dieser Hilfsmittel bezahlt die Pflegekasse oder die Krankenkasse. Welche Kasse zuständig ist, hängt davon ab, wofür das Hilfsmittel gebraucht wird.

Hier finden Sie die wichtigsten Hilfsmittel, den Weg zum Antrag und die Zuzahlungen, Stand Oktober 2026.

Pflegekasse oder Krankenkasse?

  • Pflegehilfsmittel zahlt die Pflegekasse. Sie erleichtern die Pflege, lindern Beschwerden oder helfen, selbstständiger zu leben, zum Beispiel ein Pflegebett oder ein Hausnotruf. Sie brauchen dafür einen Pflegegrad, ab Pflegegrad 1, aber keine ärztliche Verordnung.
  • Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse. Sie sichern eine Behandlung oder gleichen eine Behinderung aus, zum Beispiel ein Rollator, ein Duschhocker oder Kompressionsstrümpfe. Dafür brauchen Sie in der Regel eine ärztliche Verordnung, aber keinen Pflegegrad.

Die Zuständigkeit müssen Sie nicht selbst klären. Bei gesetzlich Versicherten gehört die Pflegekasse zur Krankenkasse, und bei Hilfsmitteln, die beiden Zwecken dienen, entscheidet die Stelle, bei der Ihr Antrag eingeht.

Empfiehlt eine Pflegefachkraft ein Hilfsmittel, etwa beim Beratungsbesuch oder bei den Einsätzen des Pflegedienstes, brauchen Sie auch für Hilfsmittel der Krankenkasse, die die Pflege erleichtern, keine ärztliche Verordnung. Die Empfehlung geht mit Ihrem Antrag an die Kasse und darf dabei höchstens zwei Wochen alt sein.

Die wichtigsten Hilfsmittel

HilfsmittelWofürWer zahlt
PflegebettAufstehen, Lagern, rückenschonende PflegePflegekasse, meist als Leihgabe
HausnotrufHilfe rufen per KnopfdruckPflegekasse, unter Voraussetzungen
Bettpfanne, Urinflasche, waschbare BettschutzeinlagenHygiene im BettPflegekasse
Pflegehilfsmittel zum Verbrauch, etwa Einmalhandschuhe und DesinfektionsmittelHygiene in der PflegePflegekasse, bis 42 € im Monat
Rollator, Gehstocksicheres GehenKrankenkasse
Duschhocker, BadewannenlifterKörperpflege im SitzenKrankenkasse
Toilettensitzerhöhungleichter aufstehenKrankenkasse

Hausnotruf

Ein Hausnotruf verbindet Sie per Knopfdruck mit einer Notrufzentrale, auch wenn das Telefon außer Reichweite ist. Die Pflegekasse zahlt für den Basistarif seit 1. April 2026 27 € im Monat. Zusatzleistungen des Anbieters zahlen Sie selbst. Voraussetzungen:

  • Sie haben einen Pflegegrad.
  • Sie leben allein oder sind über weite Teile des Tages allein, und wer mit Ihnen zusammenlebt, könnte im Notfall keine Hilfe holen.
  • Wegen Ihrer Erkrankung oder Ihres Pflegezustands kann jederzeit ein Notfall eintreten.
  • Der Anbieter hat einen Vertrag mit Ihrer Pflegekasse.

So beantragen Sie ein Hilfsmittel

  1. Klären Sie den Bedarf mit der Hausarztpraxis, beim Beratungsbesuch oder mit Ihrem Pflegedienst. Wer Sie im Alltag erlebt, sieht oft schnell, was fehlt.
  2. Für Hilfsmittel der Krankenkasse brauchen Sie eine ärztliche Verordnung oder die Empfehlung einer Pflegefachkraft. Für Pflegehilfsmittel reicht ein formloser Antrag.
  3. Stellen Sie den Antrag bei Ihrer Pflege- oder Krankenkasse. Oft reicht das Sanitätshaus ihn mit einem Kostenvoranschlag für Sie ein, wenn es Vertragspartner Ihrer Kasse ist.
  4. Warten Sie die Genehmigung ab, bevor Sie ein technisches Hilfsmittel kaufen. Für Geräte, die Sie vorher selbst kaufen, gibt es in der Regel kein Geld zurück.
  5. Das Sanitätshaus liefert das Hilfsmittel, stellt es ein und zeigt Ihnen den Gebrauch.

Die Pflegekasse soll zügig entscheiden, in der Praxis innerhalb von drei Wochen, mit Begutachtung durch eine Pflegefachkraft oder den Medizinischen Dienst in fünf Wochen. Bei der Krankenkasse (Hilfsmittel nach SGB V) gilt eine feste Frist: drei Wochen, mit Gutachten fünf Wochen; kann sie die nicht einhalten, muss sie das rechtzeitig schriftlich begründen, sonst gilt der Antrag als genehmigt. Für Leistungen der Pflegekasse gilt diese Genehmigungsfiktion nach der Rechtsprechung nicht – dort hilft nur Nachfragen.

Was Sie zuzahlen

  • Technische Pflegehilfsmittel: 10 % der Kosten, höchstens 25 € je Hilfsmittel, auch wenn die Pflegekasse es Ihnen leiht.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: keine Zuzahlung. Die Pflegekasse übernimmt bis zu 42 € im Monat; wie das geht, steht in Pflegebox beantragen.
  • Hilfsmittel der Krankenkasse: 10 % des Preises, mindestens 5 € und höchstens 10 €, aber nie mehr, als das Hilfsmittel kostet. Für Hilfsmittel zum Verbrauch, etwa Inkontinenzmaterial, zahlen Sie höchstens 10 € im Monat.

Zuzahlen müssen nur Erwachsene. Haben Sie im Kalenderjahr Zuzahlungen bis zu Ihrer Belastungsgrenze geleistet, 2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, bei schwerwiegender chronischer Krankheit 1 %, befreit Sie die Krankenkasse für den Rest des Jahres. Das gilt auch für Zuzahlungen zu Pflegehilfsmitteln. Wählen Sie ein teureres Modell als nötig, tragen Sie die Mehrkosten selbst.

Wenn der Antrag abgelehnt wird

Gegen den Bescheid können Sie Widerspruch einlegen, in der Regel innerhalb eines Monats. Beschreiben Sie konkret, wobei im Alltag die Hilfe fehlt und was ohne das Hilfsmittel passiert. Eine Stellungnahme der Hausarztpraxis oder einer Pflegefachkraft stärkt den Widerspruch. Wie ein Widerspruch aufgebaut ist, zeigt unser Beitrag Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.

Umbauten in der Wohnung

Fest eingebaute Hilfen wie Haltegriffe, ein Treppenlift oder eine bodengleiche Dusche sind keine Hilfsmittel. Dafür gibt die Pflegekasse einen Zuschuss von bis zu 4.180 € je Maßnahme. Beantragen Sie ihn, bevor die Arbeiten beginnen. Mehr dazu in Barrierefrei wohnen in Bamberg. Was gegen Stürze hilft, steht in Sturzprophylaxe zu Hause.

Was sich 2027 ändern soll

Nach dem Kabinettsentwurf der Pflegereform sollen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch ab 2027 aus dem Entlastungsbudget bezahlt werden, das an die Stelle des Pflegegeldes treten soll. Eine eigene Leistung von bis zu 42 € im Monat soll es dann nicht mehr geben, und wer Pflegegrad 1 hat, soll sie nicht mehr über die Pflegekasse bekommen. Beschlossen ist das noch nicht. Mehr in Pflegereform 2027.

So helfen wir

Unsere Pflegefachkräfte sehen bei den Einsätzen und beim Beratungsbesuch, wo ein Hilfsmittel den Alltag leichter machen würde, und können es Ihnen schriftlich empfehlen. Wenn wir Sie pflegen, kümmert sich Ihre feste Ansprechpartnerin im Büro mit Ihnen um den Antrag.

Häufige Fragen

Brauche ich für ein Pflegebett ein Rezept?

Mit Pflegegrad nicht: Das Pflegebett beantragen Sie formlos bei der Pflegekasse. Ohne Pflegegrad kann die Krankenkasse ein Krankenbett auf ärztliche Verordnung bezahlen.

Wie lange dauert die Genehmigung?

Die Pflegekasse braucht in der Praxis etwa drei Wochen, mit Begutachtung durch eine Pflegefachkraft oder den Medizinischen Dienst fünf Wochen; eine feste Frist mit Genehmigungsfiktion gibt es nur bei der Krankenkasse. Ein vollständiger Antrag mit Kostenvoranschlag erspart Rückfragen.

Kann ich Hilfsmittel selbst kaufen und mir das Geld erstatten lassen?

Bei Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch ja, bis zu 42 € im Monat. Technische Hilfsmittel kaufen Sie erst nach der Genehmigung, sonst gibt es in der Regel nichts zurück.

Zahlt die Pflegekasse auch Haltegriffe und einen Treppenlift?

Ja, über den Zuschuss für den Umbau der Wohnung: bis zu 4.180 € je Maßnahme, wenn Sie den Antrag stellen, bevor die Arbeiten beginnen.

Quellen

David Geiger

Über den Autor

David Geiger

David Geiger hat Glückszeit gegründet und führt den Pflegedienst als Geschäftsführer. Er ist gelernter Altenpfleger, Pflegedienstleiter und Fachtherapeut Wunde, hat über zwölf Jahre Erfahrung in der Pflege und ein Studium im Pflegemanagement.

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Was hilft uns beim ersten Gespräch? (falls zur Hand)

  • Besteht bereits ein Pflegegrad, und wenn ja, welcher?
  • Bei welcher Kranken- und Pflegekasse ist die Person versichert?
  • Liegt eine ärztliche Verordnung vor, etwa für Medikamente, Verbände oder Kompressionsstrümpfe?
  • Worum geht es konkret, und zu welcher Tageszeit wird Hilfe gebraucht?

Sie brauchen nichts vorzubereiten. Wenn Sie noch unsicher sind, ob ein Pflegedienst überhaupt das Richtige ist: Auch dafür ist das Gespräch da.

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