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Wer einen Menschen zu Hause pflegt, kümmert sich oft auch um die Medikamente: an die Einnahme erinnern, Tabletten richten, Tropfen abzählen, Salben auftragen. Das wird schnell Routine, verlangt aber Sorgfalt. Ob ein Mittel sicher wirkt, hängt auch davon ab, ob Dosis, Einnahmezeit und Lagerung stimmen.
Sie müssen dabei nicht alles selbst wissen. Wichtig ist, den Überblick zu behalten und bei Unklarheiten früh in Arztpraxis oder Apotheke nachzufragen.
Den Überblick behalten
Rund 60 % der pflegebedürftigen Menschen in Deutschland nehmen nach Angaben des Zentrums für Qualität in der Pflege gleichzeitig fünf oder mehr verordnete Wirkstoffe ein. Je mehr Mittel zusammenkommen, desto wichtiger ist eine aktuelle Übersicht.
- Medikationsplan: Wer gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente nimmt, hat Anspruch auf einen bundeseinheitlichen Medikationsplan auf Papier. Nach Angaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zählen dabei Mittel, die im ganzen Körper wirken und mindestens 28 Tage angewendet werden. Die Arztpraxis aktualisiert den Plan, wenn sie die Medikation ändert; auf Wunsch ergänzt ihn auch die Apotheke, wenn sie ein Medikament abgibt.
- Elektronische Patientenakte: Medikamente, die per E-Rezept verordnet werden, erscheinen automatisch in der Medikationsliste der ePA, sofern Sie nicht widersprochen haben. Ein elektronischer Medikationsplan in der ePA wird seit Juli 2026 schrittweise eingeführt, zunächst in Testregionen.
- Alles aufschreiben: Auch rezeptfreie Schmerzmittel, pflanzliche Mittel, Vitamine und Nahrungsergänzungsmittel gehören in die Übersicht.
Fünf häufige Fehler
Die Dosis nach Gefühl ändern
Wirkt jemand müde, verwirrt oder appetitlos, liegt es nahe, ein Mittel einfach wegzulassen. Ob eine Dosis verringert oder ein Medikament abgesetzt wird, entscheidet aber die Ärztin oder der Arzt. Notieren Sie, was Ihnen auffällt, und sprechen Sie es in der Praxis an.
Rezeptfreie Mittel vergessen
Was ohne Rezept zu haben ist, gilt oft nicht als „richtiges“ Medikament und wird beim Arztbesuch nicht erwähnt. Auch solche Mittel können aber mit verordneten Medikamenten zusammenwirken. Nennen Sie in Arztpraxis und Apotheke deshalb immer alle Mittel.
Tabletten teilen, ohne zu fragen
Nicht jede Tablette darf geteilt oder zerkleinert werden. Retardtabletten etwa geben ihren Wirkstoff langsam ab; zerbricht man sie, kann er auf einmal frei werden. Ob Teilen erlaubt ist, steht in der Packungsbeilage. Zum Teilen eignet sich ein Tablettenteiler aus der Apotheke. Fällt das Schlucken schwer, fragen Sie nach einer anderen Form, etwa Saft oder Tropfen.
Medikamente falsch lagern
Bewahren Sie Medikamente in der Originalverpackung mit Packungsbeilage auf, trocken und vor Hitze und Licht geschützt. Das Badezimmer ist wegen der Feuchtigkeit kein guter Ort. In den Kühlschrank gehört nur, was laut Packung gekühlt werden muss. Tropfen bleiben in ihrer Originalflasche, damit die Dosierung stimmt.
Neue Beschwerden übersehen
Schwindel, Müdigkeit, Verwirrtheit, Magenprobleme oder Hautausschlag werden schnell dem Alter zugeschrieben. Sie können aber auch Neben- oder Wechselwirkungen sein. Lassen Sie neue Beschwerden ärztlich abklären; Schwindel erhöht zudem die Sturzgefahr, mehr dazu in Sturzprophylaxe zu Hause. Einen Verdacht auf Nebenwirkungen können Sie zusätzlich selbst melden, über das Portal nebenwirkungen.bund.de von BfArM und Paul-Ehrlich-Institut. Eine ärztliche Beratung ersetzt die Meldung nicht.
So wird es sicherer
- Geben Sie Medikamente zu festen Zeiten, so wie verordnet. Ob vor, zum oder nach dem Essen, steht im Medikationsplan oder in der Packungsbeilage.
- Ein Wochendosierer mit Fächern für jeden Tag hilft beim Überblick. Richten Sie ihn mit dem aktuellen Plan in der Hand und fragen Sie in der Apotheke, welche Mittel in ihrer Verpackung bleiben müssen.
- Schreiben Sie Fragen vor dem Arzttermin auf und lassen Sie sich Änderungen schriftlich geben.
- Nutzen Sie die Beratung in der Apotheke: Wer dauerhaft mindestens fünf verordnete Medikamente nimmt, hat Anspruch auf eine erweiterte Medikationsberatung, für gesetzlich Versicherte kostenlos einmal alle zwölf Monate, nach größeren Änderungen auch früher. Bringen Sie dazu alle Medikamente mit, auch die rezeptfreien.
Wann Sie nachfragen sollten
- Wenn neue Beschwerden auftreten oder sich der Zustand verändert.
- Wenn das Schlucken schwerfällt.
- Wenn eine Einnahme vergessen oder ein Mittel doppelt gegeben wurde. Nachts erreichen Sie den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter 116 117, bei akuten Beschwerden gilt die 112.
- Nach einem Krankenhausaufenthalt, damit der Medikationsplan zur neuen Medikation passt. Was in den ersten Tagen zu Hause wichtig ist, steht in Entlassung aus dem Krankenhaus: Checkliste.
- Wenn unklar ist, wofür ein Mittel ist oder wie lange es genommen werden soll.
So helfen wir
Auf ärztliche Verordnung richten und geben unsere Pflegefachkräfte Medikamente, übernehmen Injektionen und messen Blutdruck oder Blutzucker. Das ist Behandlungspflege, die Krankenkasse zahlt bis auf die gesetzliche Zuzahlung. Wie das abläuft, steht in Verordnung häuslicher Krankenpflege und Thrombosespritze, Insulin, Blutzucker: Wann der Pflegedienst kommt. Weil zu Ihnen dieselben Pflegekräfte aus einem festen Team kommen, fällt auf, wenn sich etwas verändert; wir sprechen es mit Ihnen und der Hausarztpraxis an. Unterwegs sind wir in Bamberg mit Gaustadt und entlang der Strecke von Hirschaid bis Forchheim.
Häufige Fragen
Wer hat Anspruch auf einen Medikationsplan?
Gesetzlich Versicherte, die gleichzeitig mindestens drei verordnete Medikamente dauerhaft nehmen. In der Regel erstellt ihn die Hausarztpraxis und aktualisiert ihn bei jeder Änderung.
Darf ich bei Nebenwirkungen die Dosis ändern?
Nein. Notieren Sie die Beschwerden und sprechen Sie mit der Ärztin oder dem Arzt. Nur sie können entscheiden, ob ein Mittel verringert, gewechselt oder abgesetzt wird.
Darf der Pflegedienst Medikamente geben?
Ja, auf ärztliche Verordnung als Behandlungspflege, auch ohne Pflegegrad. Sie zahlen 10 % der Kosten für höchstens 28 Tage im Kalenderjahr und 10 € je Verordnung, außer Sie sind befreit.
Was kostet die Medikationsberatung in der Apotheke?
Für gesetzlich Versicherte nichts. Anspruch hat, wer dauerhaft mindestens fünf verordnete Medikamente nimmt, einmal alle zwölf Monate.
Quellen
- § 31a SGB V: Medikationsplan, Bundesministerium der Justiz
- Medikationsplan, Kassenärztliche Bundesvereinigung
- Elektronischer Medikationsplan vergrößert Nutzen der ePA, AOK, 13.07.2026
- Richtiger Umgang mit Arzneimitteln, gesund.bund.de (Bundesministerium für Gesundheit), Stand 17.02.2026
- Erweiterte Medikationsberatung bei Polymedikation, ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
- Pharmazeutische Dienstleistungen: Wie spreche ich passende Patienten an?, Pharmazeutische Zeitung, 2022
- Nebenwirkungen melden, Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte und Paul-Ehrlich-Institut
- So können Angehörige zur sicheren Medikation beitragen, Zentrum für Qualität in der Pflege, Pressemitteilung vom 15.05.2023
Über den Autor
David Geiger
David Geiger hat Glückszeit gegründet und führt den Pflegedienst als Geschäftsführer. Er ist gelernter Altenpfleger, Pflegedienstleiter und Fachtherapeut Wunde, hat über zwölf Jahre Erfahrung in der Pflege und ein Studium im Pflegemanagement.
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