Entlassung aus dem Krankenhaus: Checkliste für die ersten sieben Tage

Grafik „Checkliste: 7 Tage“: Klemmbrett mit drei abgehakten Punkten und einem offenen, daneben ein kleines Haus
In diesem Beitrag
  1. Vor der Entlassung
  2. Tag 1: Ankommen
  3. Tag 2 und 3: Hausarztpraxis und Verordnungen
  4. Tag 4 und 5: Wohnung und Alltag
  5. Tag 6 und 7: Entlastung planen
  6. So hilft Glückszeit nach dem Krankenhaus
  7. Quellen

Die Entlassung steht fest, und zu Hause ist noch nichts geregelt? Damit sind Sie nicht allein. Gut zu wissen: Das Krankenhaus organisiert den Übergang nach Hause mit. Das nennt sich Entlassmanagement und ist im Gesetz geregelt (§ 39 Abs. 1a SGB V).

Diese Checkliste zeigt, was Sie vor der Entlassung klären sollten und was in den ersten sieben Tagen zu Hause ansteht.

Vor der Entlassung

  • Ansprechpartner im Krankenhaus finden: Fragen Sie nach dem Sozialdienst oder der Pflegeüberleitung. Im Klinikum Bamberg plant die Pflegeüberleitung die Versorgung schon während des Aufenthalts und nimmt Kontakt zu ambulanten Pflegediensten auf. Im Klinikum Forchheim ist der Sozialdienst Ansprechpartner für das Entlassmanagement.
  • Verordnungen für die ersten Tage: Im Entlassmanagement darf das Krankenhaus unter anderem häusliche Krankenpflege für bis zu sieben Tage verordnen, Arzneimittel in der kleinsten Packungsgröße. Fragen Sie nach, ob das in Ihrem Fall nötig ist.
  • Medikamente verstehen: Lassen Sie sich erklären, welche Medikamente neu sind, welche wegfallen und wann sie genommen werden.
  • Hilfsmittel klären: Pflegebett, Gehwagen oder Toilettenstuhl? Die Pflegeüberleitung im Klinikum Bamberg berät auch dazu.
  • Pflegegrad noch im Krankenhaus beantragen: Für Menschen im Krankenhaus gilt in bestimmten Fällen eine kurze Frist: Die Begutachtung muss dann spätestens am fünften Arbeitstag nach Eingang des Antrags stattfinden (§ 18a SGB XI). Sozialdienst und Pflegeüberleitung helfen beim Antrag.
  • Pflegedienst anfragen: Melden Sie sich vor dem Entlasstag, dann ist am Tag der Entlassung zu Hause alles vorbereitet.

Übergangspflege: Lässt sich die Versorgung nach der Behandlung nicht anders sichern, gibt es unter bestimmten Voraussetzungen bis zu zehn Tage Übergangspflege im Krankenhaus (§ 39e SGB V). Volljährige zahlen dafür eine Zuzahlung von 10 € je Tag, höchstens für 28 Tage im Kalenderjahr.

Tag 1: Ankommen

  • Liegen alle Medikamente für die nächsten Tage bereit, und ist klar, wer sie wann gibt?
  • Der Pflegedienst kommt zum vereinbarten ersten Einsatz. Bei Glückszeit besprechen wir dann vor Ort, was ansteht, und richten uns nach Ihrem Tagesablauf.
  • Hängen Sie die wichtigsten Telefonnummern gut sichtbar auf: Hausarztpraxis, Pflegedienst, Angehörige.
  • Bei akuten medizinischen Notfällen wählen Sie immer die 112.

Tag 2 und 3: Hausarztpraxis und Verordnungen

  • Die Verordnung des Krankenhauses reicht für höchstens sieben Tage. Soll die häusliche Krankenpflege weitergehen, braucht es eine Verordnung der Hausarztpraxis. Wir fordern sie für Sie an.
  • Eine Erstverordnung für häusliche Krankenpflege umfasst in der Regel höchstens 14 Tage, danach stellt die Praxis bei Bedarf eine Folgeverordnung aus.
  • Vereinbaren Sie einen Termin in der Hausarztpraxis, damit die Behandlung nahtlos weiterläuft.

Was auf einer Verordnung stehen kann, erklärt unser Ratgeber Verordnung häuslicher Krankenpflege.

Tag 4 und 5: Wohnung und Alltag

  • Gehen Sie einmal mit offenen Augen durch die Wohnung: Teppichkanten, Kabel, rutschige Fliesen. Tipps stehen in Sturzprophylaxe im Alltag.
  • Für Umbauten wie ein bodengleiches Bad zahlt die Pflegekasse bei einem Pflegegrad bis zu 4.180 € je Maßnahme. Kostenlos beraten die Wohnberatungsstellen von Stadt und Landkreis Bamberg, im Landkreis auch bei einem Hausbesuch.
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Handschuhe oder Desinfektionsmittel zahlt die Pflegekasse bis zu 42 € im Monat: Pflegebox beantragen.

Tag 6 und 7: Entlastung planen

  • Arbeit und Pflege: Wer berufstätig ist, darf bei einer akut aufgetretenen Pflegesituation eines nahen Angehörigen bis zu zehn Arbeitstage der Arbeit fernbleiben (§ 2 Pflegezeitgesetz). Ohne Lohnfortzahlung gibt es dafür Pflegeunterstützungsgeld, das unverzüglich bei der Pflegekasse beantragt werden muss.
  • Beratung: Kostenlos und neutral beraten die Pflegestützpunkte in Bamberg und Forchheim. Alle Adressen stehen in Pflegeberatung in Bamberg und Forchheim.
  • Pausen einplanen: Mit Pflegegrad gibt es den Entlastungsbetrag, ab Pflegegrad 2 auch Geld für Verhinderungspflege. Was die Pflegekasse zahlt, zeigt Was zahlt die Pflegekasse?

So hilft Glückszeit nach dem Krankenhaus

Rufen Sie uns am besten schon vor dem Entlasstag an. Wir kommen zum kostenlosen Erstgespräch, kümmern uns um die Verordnung, die Anträge und die Abrechnung mit der Kasse und übernehmen zu Hause Medikamente, Verbandswechsel und die Hilfe im Alltag. Zu Ihnen kommt ein kleines, festes Team. Mehr dazu auf unserer Seite Pflege nach dem Krankenhaus in Bamberg und Forchheim.

Quellen

Stand: Oktober 2026.

David Geiger

Über den Autor

David Geiger

David Geiger hat Glückszeit gegründet und führt den Pflegedienst als Geschäftsführer. Er ist gelernter Altenpfleger, Pflegedienstleiter und Fachtherapeut Wunde, hat über zwölf Jahre Erfahrung in der Pflege und ein Studium im Pflegemanagement.

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Was hilft uns beim ersten Gespräch? (falls zur Hand)

  • Besteht bereits ein Pflegegrad, und wenn ja, welcher?
  • Bei welcher Kranken- und Pflegekasse ist die Person versichert?
  • Liegt eine ärztliche Verordnung vor, etwa für Medikamente, Verbände oder Kompressionsstrümpfe?
  • Worum geht es konkret, und zu welcher Tageszeit wird Hilfe gebraucht?

Sie brauchen nichts vorzubereiten. Wenn Sie noch unsicher sind, ob ein Pflegedienst überhaupt das Richtige ist: Auch dafür ist das Gespräch da.

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