Pflegegrad: Antrag, Begutachtung und Leistungen im Überblick

Pflegeberaterin zeigt einem älteren Ehepaar am Wohnzimmertisch Unterlagen auf einem Tablet
In diesem Beitrag
  1. Die fünf Pflegegrade
  2. Der Weg zum Pflegegrad
  3. Was der Pflegegrad bringt
  4. Was sich 2027 ändern soll
  5. Wer beim Antrag hilft
  6. Häufige Fragen
  7. Quellen

Diese Seite führt durch das Thema: wie der Weg zum Pflegegrad aussieht, was jeder Pflegegrad bedeutet und in welchem Beitrag Sie die Einzelheiten finden.

Die fünf Pflegegrade

Pflegegrad (Beeinträchtigung)Punkte im Gutachten
1 (gering)12,5 bis unter 27
2 (erheblich)27 bis unter 47,5
3 (schwer)47,5 bis unter 70
4 (schwerste)70 bis unter 90
5 (schwerste, mit besonderen Anforderungen an die Versorgung)90 bis 100

Die Punkte ergeben sich aus sechs Bereichen des Alltags, die unterschiedlich stark zählen (§ 15 SGB XI). Welche das sind und wie sie gewichtet werden, steht in Pflegegrad beantragen: 10 Tipps für die Begutachtung.

Der Weg zum Pflegegrad

  1. Antrag stellen: Ein Anruf bei der Pflegekasse genügt. Leistungen gibt es ab Antragstellung (§ 33 SGB XI), deshalb sollten Sie nicht warten, bis alle Unterlagen beisammen sind.
  2. Begutachtung: Der Medizinische Dienst kommt in der Regel zu Ihnen nach Hause und prüft, wie selbstständig die Person im Alltag ist. Ein Pflegetagebuch hilft, den Alltag zu zeigen, wie er ist.
  3. Bescheid: Die Pflegekasse entscheidet spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich (§ 18c SGB XI).
  4. Prüfen: Passt der Pflegegrad nicht, legen Sie innerhalb eines Monats Widerspruch ein. Verschlechtert sich der Zustand später, können Sie jederzeit eine Höherstufung beantragen.

Wie Sie Widerspruch einlegen, zeigt Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.

Was der Pflegegrad bringt

Was sich 2027 ändern soll

Nach dem Kabinettsentwurf der Pflegereform sollen die Schwellenwerte für die Pflegegrade 1 bis 3 steigen. Wer schon einen Pflegegrad hat, soll Bestandsschutz bekommen. Beschlossen ist das noch nicht. Mehr in Pflegereform 2027: Was sich für die Pflege zu Hause ändern soll.

Wer beim Antrag hilft

Kostenlos und neutral beraten die Pflegestützpunkte in Bamberg und Forchheim, die Adressen stehen in Pflegeberatung in Bamberg und Forchheim. Im kostenlosen Erstgespräch sagen wir Ihnen, ob ein Antrag oder eine Höherstufung sinnvoll ist, und bereiten die Begutachtung mit Ihnen vor. Bei Demenz finden Sie weitere Hilfe in Demenz zu Hause: Hilfe und Entlastung im Überblick.

Häufige Fragen

Was ist der Unterschied zwischen Pflegegrad und Pflegestufe?

Seit dem 1. Januar 2017 gibt es fünf Pflegegrade statt der früheren drei Pflegestufen. Wer damals eine Pflegestufe hatte, wurde automatisch in einen Pflegegrad übergeleitet.

Wie lange dauert es bis zum Bescheid?

Die Pflegekasse muss spätestens 25 Arbeitstage nach Eingang des Antrags schriftlich entscheiden. Im Krankenhaus, in einer stationären Reha, im Hospiz oder bei ambulanter Palliativversorgung gelten in bestimmten Fällen kürzere Fristen.

Bekomme ich schon bei Pflegegrad 1 Geld?

Pflegegeld gibt es erst ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen aber der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat zu, dazu Pflegehilfsmittel, Beratung und ein Zuschuss zum Umbau der Wohnung.

Gibt es einen Pflegegrad auch bei Demenz?

Ja, auch ohne körperliche Einschränkungen. Geistige Einschränkungen und Verhaltensänderungen zählen im Gutachten ausdrücklich mit.

Brauche ich einen Pflegegrad, damit ein Pflegedienst kommt?

Für Behandlungspflege wie Spritzen oder Verbände nicht, sie zahlt auf ärztliche Verordnung die Krankenkasse. Für Hilfe bei der Körperpflege und im Haushalt zahlt die Pflegekasse. Wer was bezahlt, erklärt Krankenkasse oder Pflegekasse: Wer zahlt was?.

Quellen

Stand: November 2026.

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David Geiger

Über den Autor

David Geiger

David Geiger hat Glückszeit gegründet und führt den Pflegedienst als Geschäftsführer. Er ist gelernter Altenpfleger, Pflegedienstleiter und Fachtherapeut Wunde, hat über zwölf Jahre Erfahrung in der Pflege und ein Studium im Pflegemanagement.

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Was hilft uns beim ersten Gespräch? (falls zur Hand)

  • Besteht bereits ein Pflegegrad, und wenn ja, welcher?
  • Bei welcher Kranken- und Pflegekasse ist die Person versichert?
  • Liegt eine ärztliche Verordnung vor, etwa für Medikamente, Verbände oder Kompressionsstrümpfe?
  • Worum geht es konkret, und zu welcher Tageszeit wird Hilfe gebraucht?

Sie brauchen nichts vorzubereiten. Wenn Sie noch unsicher sind, ob ein Pflegedienst überhaupt das Richtige ist: Auch dafür ist das Gespräch da.

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