In diesem Beitrag
Ihre Mutter kann tagsüber nicht mehr allein bleiben, Sie arbeiten, und morgens braucht sie Hilfe beim Aufstehen und Waschen. Für diese Situation gibt es eine Kombination, die viele Familien nicht kennen: tagsüber die Tagespflege, morgens und abends der ambulante Pflegedienst. Die Pflegekasse zahlt beides nebeneinander, und das Pflegegeld bleibt dabei unangetastet.
Dieser Beitrag erklärt, was Tagespflege ist, welche Beträge 2026 gelten, was Sie selbst zahlen und wie ein Tag aussieht, an dem beides ineinandergreift.
Was Tagespflege ist
Tagespflege ist eine teilstationäre Leistung nach § 41 SGB XI. Ihre Angehörige verbringt den Tag in einer Einrichtung mit Betreuung, Pflege, gemeinsamen Mahlzeiten und Beschäftigung, abends ist sie wieder zu Hause. Der Fahrdienst holt sie morgens ab und bringt sie zurück. Wie viele Tage pro Woche, legen Sie fest; üblich sind ein bis fünf Tage. Viele Einrichtungen haben Erfahrung mit Demenz und bieten feste Tagesstrukturen, die zu Hause schwer herzustellen sind. Voraussetzung ist mindestens Pflegegrad 2; bei Pflegegrad 1 lässt sich der Entlastungsbetrag einsetzen, dazu unten mehr.
Das Wichtigste: Tagespflege kürzt Ihr Pflegegeld nicht
Seit 2015 steht es ausdrücklich im Gesetz: Die Tagespflege wird nicht auf das Pflegegeld, die Pflegesachleistung oder die Kombinationsleistung angerechnet (§ 41 Absatz 3 SGB XI). Für die Tagespflege gibt es ein eigenes Budget, das zusätzlich zu allem anderen gilt. 2026 übernimmt die Pflegekasse für die pflegebedingten Aufwendungen, die Betreuung und die Behandlungspflege in der Einrichtung bis zu:
- Pflegegrad 2: 721 € im Monat
- Pflegegrad 3: 1.357 € im Monat
- Pflegegrad 4: 1.685 € im Monat
- Pflegegrad 5: 2.085 € im Monat
Das Budget gilt je Kalendermonat; was in einem Monat nicht ausgeschöpft wird, verfällt. Die Beträge wurden zuletzt zum 1. Januar 2025 angehoben und gelten 2026 unverändert.
Ein Rechenbeispiel mit Pflegegrad 3: Der Pflegedienst kommt morgens und abends und rechnet dafür 900 € im Monat über die Pflegesachleistung ab. Das sind rund 60 Prozent der 1.497 €, die 2026 in Pflegegrad 3 für den Pflegedienst zur Verfügung stehen. Die restlichen rund 40 Prozent bekommen Sie als anteiliges Pflegegeld, also etwa 240 € der 599 €. Die Tagespflege kommt obendrauf: bis zu 1.357 € im Monat, ohne dass sich an Pflegedienst oder Pflegegeld etwas ändert. Wie die Kombination aus Pflegedienst und Pflegegeld genau gerechnet wird, zeigt Was zahlt die Pflegekasse?
Was Sie selbst zahlen
Das Budget der Pflegekasse deckt die Pflege, die Betreuung und den Fahrdienst. Nicht enthalten sind die Kosten für Unterkunft und Verpflegung in der Einrichtung und die Investitionskosten; diesen Anteil zahlen Sie als Tagessatz selbst. Wie hoch er ist, steht in der Entgeltvereinbarung der jeweiligen Tagespflege, fragen Sie danach beim ersten Gespräch. Zwei Töpfe helfen beim Eigenanteil:
- Der Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat darf ausdrücklich für Tages- und Nachtpflege eingesetzt werden, auch für die Eigenanteile. Mehr dazu in Entlastungsbetrag 131 €: Anspruch, Verwendung und Ansparregel.
- Hilfe zur Pflege vom Sozialamt kommt infrage, wenn Einkommen und Vermögen nicht reichen. Die Pflegeberatung im Pflegestützpunkt hilft beim Antrag.
Beim Pflegedienst gilt dieselbe Logik wie immer: Die Pflegesachleistung ist ein Höchstbetrag. Liegen die Kosten darüber, zahlen Sie die Differenz, dazu kommen die Investitionskosten von 6,5 Prozent. Unser Pflegekostenrechner zeigt in zwei Minuten, was bei Ihrem Bedarf herauskommt.
Ein Tag, an dem beides ineinandergreift
So kann ein Tagespflege-Tag mit Pflegedienst aussehen, hier am Beispiel einer Frau mit Pflegegrad 3 und Diabetes:
- Morgens: Die Pflegekraft kommt, hilft beim Aufstehen, Duschen und Anziehen, misst den Blutzucker und spritzt das Insulin. Das Frühstück steht bereit.
- Vormittags: Der Fahrdienst der Tagespflege holt sie ab. Dort gibt es Mittagessen, Gedächtnistraining, Bewegung, ein Nachmittagskaffee in Gesellschaft.
- Nachmittags: Der Fahrdienst bringt sie nach Hause. Je nach Vereinbarung ist dann eine Angehörige da, oder sie hat ein, zwei Stunden für sich.
- Abends: Die Pflegekraft kommt zur Abendpflege, richtet die Medikamente und hilft ins Bett.
- Am Wochenende: Die Tagespflege hat meist geschlossen; der Pflegedienst kommt wie an den anderen Tagen, Angehörige übernehmen den Tag.
Damit das funktioniert, sprechen Pflegedienst und Tagespflege sich ab: Wer gibt welche Medikamente, wann ist die Insulinspritze fällig, welche Zeiten passen zum Fahrdienst? Die Behandlungspflege während der Anwesenheit in der Einrichtung übernimmt die Tagespflege, davor und danach der Pflegedienst. Die ärztliche Verordnung legt die Zeiten fest. Was zur Behandlungspflege gehört, erklärt Thrombosespritze, Insulin, Blutzucker: Wann der Pflegedienst kommt.
Tagespflege mit Pflegegrad 1?
Einen eigenen Anspruch auf Tagespflege gibt es erst ab Pflegegrad 2. Mit Pflegegrad 1 können Sie den Entlastungsbetrag von 131 € im Monat für Tagespflege einsetzen; das reicht für einzelne Tage. Welche Leistungen bei Pflegegrad 1 sonst gelten, steht in Pflegegrad 1: Welche Leistungen Sie 2026 noch bekommen. Wenn der Bedarf größer ist, lohnt sich der Antrag auf Höherstufung.
Eine Tagespflege in Bamberg oder Forchheim finden
Tagespflegeplätze sind gefragt; rechnen Sie mit Wartezeit und fragen Sie früh an. Neutral beraten die Pflegestützpunkte und die Pflegeberatung der Kassen; die Adressen stehen in Pflegeberatung in Bamberg und Forchheim: Anlaufstellen im Überblick. Beim ersten Gespräch mit einer Einrichtung helfen diese Fragen:
- Welche Tage und Zeiten sind frei, und gibt es einen Probetag?
- Fährt der Fahrdienst in unseren Ort, und wie lang ist die Fahrt?
- Wie hoch ist der Eigenanteil je Tag für Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten?
- Gibt es Erfahrung mit Demenz, und wie sieht der Tagesablauf aus?
- Wie läuft die Abstimmung mit dem Pflegedienst, etwa bei Medikamenten?
Ob und wie die geplante Pflegereform 2027 die Tagespflege berührt, steht im Gesetzgebungsverfahren noch nicht fest; für 2026 gelten die Beträge oben. Den Stand der Reform finden Sie in Pflegereform 2027.
So helfen wir
Wir übernehmen die Pflege morgens, abends und am Wochenende, wenn die Tagespflege geschlossen hat, und stimmen Medikamente, Verordnungen und Zeiten mit der Einrichtung ab. Im kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen zu Hause planen wir gemeinsam, wie viel Pflegedienst in Ihr Budget passt und was Sie am Monatsende selbst zahlen. Alles Weitere zur Pflege zu Hause steht unter Grundpflege und Behandlungspflege.
Häufige Fragen
Wird das Pflegegeld gekürzt, wenn meine Mutter in die Tagespflege geht?
Nein. Seit 2015 wird die Tagespflege nicht auf das Pflegegeld oder die Pflegesachleistung angerechnet. Das Tagespflege-Budget kommt zusätzlich.
Kann ich Tagespflege und Pflegedienst am selben Tag nutzen?
Ja, das ist der Normalfall: Der Pflegedienst übernimmt die Pflege vor und nach der Tagespflege und an den Tagen, an denen die Einrichtung geschlossen hat.
Zahlt die Pflegekasse den Fahrdienst?
Ja, der Fahrdienst gehört zu den Aufwendungen, die aus dem Tagespflege-Budget bezahlt werden. Unterkunft, Verpflegung und Investitionskosten zahlen Sie selbst, dafür können Sie den Entlastungsbetrag einsetzen.
Was kostet ein Tag in der Tagespflege?
Den Pflegeanteil übernimmt die Pflegekasse bis zum Budget Ihres Pflegegrads. Ihr Eigenanteil je Tag für Verpflegung, Unterkunft und Investitionskosten steht in der Entgeltvereinbarung der Einrichtung; fragen Sie beim ersten Gespräch nach dem Tagessatz.
Geht Tagespflege auch bei Demenz?
Viele Tagespflegen sind auf Menschen mit Demenz eingestellt und bieten feste Tagesstrukturen, kleine Gruppen und Betreuungskräfte. Fragen Sie nach einem Probetag; so sehen Sie, ob es passt.
Quellen
- § 41 SGB XI: Tagespflege und Nachtpflege, § 36 SGB XI: Pflegesachleistung, § 38 SGB XI: Kombinationsleistung und § 45b SGB XI: Entlastungsbetrag
- Bundesgesundheitsministerium: Übersicht der Leistungsbeträge 2026 (PDF), abgerufen am 2. November 2026
- Bundesgesundheitsministerium: Leistungsbeträge ab 1. Januar 2025 im Vergleich (PDF), abgerufen am 2. November 2026
Stand: 2. November 2026. Beträge nach den gesetzlichen Werten für 2026.
Über den Autor
David Geiger
David Geiger hat Glückszeit gegründet und führt den Pflegedienst als Geschäftsführer. Er ist gelernter Altenpfleger, Pflegedienstleiter und Fachtherapeut Wunde, hat über zwölf Jahre Erfahrung in der Pflege und ein Studium im Pflegemanagement.
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