Pflegegrad 1: Welche Leistungen Sie 2026 noch bekommen

Grafik „Pflegegrad 1“: Liste mit drei Häkchen und ein großer Kreis mit der Ziffer 1
In diesem Beitrag
  1. Auf einen Blick: Was bei Pflegegrad 1 gilt
  2. Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, bei Pflegegrad 1 mit einer Ausnahme
  3. Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat
  4. Hausnotruf: bis zu 27 € im Monat
  5. Umbau der Wohnung: bis zu 4.180 € je Maßnahme
  6. Beratung und Kurse: kostenlos
  7. Was Pflegegrad 1 nicht abdeckt und was trotzdem geht
  8. Wenn der Bedarf wächst: Höherstufung beantragen
  9. Was die Reform 2027 für Pflegegrad 1 plant
  10. So helfen wir
  11. Häufige Fragen
  12. Quellen

Pflegegrad 1 bedeutet eine „geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit": Der Alltag geht noch weitgehend allein, aber nicht mehr alles. Viele Familien sind nach dem Bescheid enttäuscht, weil es kein Pflegegeld gibt. Dabei stehen bei Pflegegrad 1 mehrere Leistungen zu, die zusammen spürbar entlasten, wenn man sie kennt und nutzt.

Zwei davon will die geplante Pflegereform ab 2027 streichen. Deshalb lohnt es sich, die Ansprüche für 2026 jetzt anzusehen. Alle Beträge in diesem Beitrag stammen aus der Leistungsübersicht des Bundesgesundheitsministeriums für 2026 und den Paragrafen des SGB XI; die Quellen stehen am Ende.

Auf einen Blick: Was bei Pflegegrad 1 gilt

  • Entlastungsbetrag: bis zu 131 € im Monat für Haushaltshilfe, Betreuung, Alltagsbegleitung, bei Pflegegrad 1 auch für Körperpflege durch einen Pflegedienst
  • Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat, etwa für Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel und Bettschutzeinlagen
  • Hausnotruf: seit 1. April 2026 bis zu 27 € im Monat für den Basistarif, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind
  • Umbau der Wohnung: bis zu 4.180 € je Maßnahme, zum Beispiel für eine bodengleiche Dusche oder Haltegriffe
  • Beratung: kostenlose Pflegeberatung, auf Wunsch ein Beratungsbesuch zu Hause, Pflegekurse für Angehörige
  • Wohngruppenzuschlag: 224 € im Monat in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft

Nicht vorgesehen sind bei Pflegegrad 1: Pflegegeld, Pflegesachleistung für den Pflegedienst, Verhinderungs- und Kurzzeitpflege sowie Tagespflege aus dem eigenen Budget. Der Entlastungsbetrag lässt sich allerdings für Tagespflege einsetzen. Und alles, was eine Ärztin oder ein Arzt verordnet, läuft unabhängig vom Pflegegrad über die Krankenkasse; dazu unten mehr.

Entlastungsbetrag: 131 € im Monat, bei Pflegegrad 1 mit einer Ausnahme

Der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI steht allen Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege zu, ab Pflegegrad 1. Er wird nicht ausgezahlt, sondern erstattet: Sie reichen die Rechnung eines anerkannten Anbieters bei der Pflegekasse ein, oder der Anbieter rechnet direkt mit der Kasse ab. Einsetzen lässt er sich für anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag, also Haushaltshilfe, Betreuung und Alltagsbegleitung, für Tages- und Nachtpflege und für Kurzzeitpflege.

Bei Pflegegrad 1 gilt eine Ausnahme, die viele nicht kennen: Nur in diesem Pflegegrad darf der Entlastungsbetrag auch für Leistungen eines ambulanten Pflegedienstes im Bereich der Selbstversorgung eingesetzt werden, also für Hilfe beim Duschen, Waschen oder Anziehen. Ab Pflegegrad 2 ist das ausgeschlossen, weil dafür die Pflegesachleistung da ist. Wer also mit Pflegegrad 1 morgens Hilfe beim Duschen braucht, kann dafür die 131 € nutzen.

Nicht genutzte Beträge verfallen nicht sofort. Sie sammeln sich innerhalb des Kalenderjahres an, und was am Jahresende übrig ist, lässt sich noch bis zum 30. Juni des Folgejahres einsetzen. Wie Sie den Betrag am besten verwenden und wie das Ansparen funktioniert, erklärt der Beitrag Entlastungsbetrag 131 €: Anspruch, Verwendung und Ansparregel. Bei Glückszeit rechnen wir den Entlastungsbetrag direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie strecken nichts vor: Haushaltshilfe und Entlastungsbetrag.

Pflegehilfsmittel zum Verbrauch: bis zu 42 € im Monat

Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Mundschutz und Schutzschürzen gehören zu den Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch nach § 40 Absatz 2 SGB XI. Die Pflegekasse übernimmt dafür bis zu 42 € im Monat, ohne Zuzahlung und unabhängig vom Entlastungsbetrag. Voraussetzung ist, dass Sie zu Hause gepflegt werden; eine ärztliche Verordnung ist nicht nötig. Der Antrag wird einmal gestellt, danach kommen die Produkte monatlich als Paket. Wie das geht, steht in Pflegebox beantragen.

Hausnotruf: bis zu 27 € im Monat

Ein Hausnotruf verbindet Sie per Knopfdruck mit einer Notrufzentrale, rund um die Uhr. Er gilt als technisches Pflegehilfsmittel. Seit dem 1. April 2026 beträgt der Basistarif der Anbieter 27 € im Monat, und die Pflegekasse übernimmt ihn ab Pflegegrad 1, wenn ein nachvollziehbarer Bedarf besteht: Die Person lebt allein oder ist über längere Zeit des Tages allein, es besteht ein erhöhtes Risiko für Notfälle, etwa nach Stürzen, und sie kann den Knopf im Notfall bedienen. Wie viel Ihre Kasse übernimmt, hängt vom Vertrag zwischen Anbieter und Kasse ab; nicht alle Verträge wurden schon auf den neuen Betrag umgestellt. Zusatzleistungen wie Schlüsselhinterlegung, Sturzsensor oder ein mobiler Notruf mit GPS zahlen Sie selbst.

Beantragt wird der Hausnotruf formlos bei der Pflegekasse, oft stellt der Anbieter den Antrag mit. Welche Hilfsmittel sonst noch infrage kommen, zeigt Hilfsmittel für die Pflege zu Hause.

Umbau der Wohnung: bis zu 4.180 € je Maßnahme

Für Maßnahmen, die die Pflege zu Hause ermöglichen oder erleichtern, zahlt die Pflegekasse nach § 40 Absatz 4 SGB XI bis zu 4.180 € je Maßnahme, auch bei Pflegegrad 1. Typisch sind die bodengleiche Dusche, Haltegriffe und ein rutschfester Boden im Bad, das Entfernen von Türschwellen oder ein Treppenlift. Mehrere Umbauten, die zur selben Zeit nötig sind, zählen als eine Maßnahme. Wohnen mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, sind es bis zu 16.720 €. Wichtig: Der Antrag muss vor dem Umbau gestellt und bewilligt sein. Was die Pflegekasse in Bamberg und Forchheim fördert und wie der Antrag läuft, lesen Sie in Barrierefrei wohnen in Bamberg.

Beratung und Kurse: kostenlos

Mit Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf eine individuelle Pflegeberatung nach § 7a SGB XI, zum Beispiel im Pflegestützpunkt; die Anlaufstellen in der Region finden Sie in Pflegeberatung in Bamberg und Forchheim. Dazu kommt der Beratungsbesuch nach § 37 Absatz 3 SGB XI: Bei Pflegegrad 1 ist er freiwillig, einmal je Halbjahr möglich und für Sie kostenfrei. Eine Pflegefachkraft kommt zu Ihnen nach Hause, sieht sich die Situation an und gibt praktische Tipps. Wir bieten den Beratungsbesuch in unserem Einzugsgebiet an.

Pflegende Angehörige können außerdem kostenlose Pflegekurse nach § 45 SGB XI besuchen, auch als Schulung zu Hause. Ein Beispiel: Angehörigen-Schulung zu Demenz.

Was Pflegegrad 1 nicht abdeckt und was trotzdem geht

Pflegegeld, die Pflegesachleistung für den Pflegedienst, Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege und Tagespflege aus dem eigenen Budget gibt es erst ab Pflegegrad 2. Zwei Wege bleiben bei Pflegegrad 1 trotzdem offen:

  • Behandlungspflege über die Krankenkasse: Spritzen, Verbandswechsel, Medikamente richten oder Kompressionsstrümpfe anziehen braucht keinen Pflegegrad, sondern eine ärztliche Verordnung. Das zahlt die Krankenkasse, auch bei Pflegegrad 1 und ganz ohne Pflegegrad. Die Aufteilung erklärt Krankenkasse oder Pflegekasse: Wer zahlt was?
  • Entlastungsbetrag für Tagespflege: Wer tagsüber Betreuung braucht, kann die 131 € für einen Platz in der Tagespflege einsetzen. Wie Tagespflege und Pflegedienst zusammenpassen, steht in Tagespflege und Pflegedienst kombinieren.

Wenn der Bedarf wächst: Höherstufung beantragen

Pflegegrad 1 ist oft ein Anfang. Wird der Alltag schwieriger, etwa nach einem Sturz, einem Krankenhausaufenthalt oder bei fortschreitender Demenz, stellen Sie bei der Pflegekasse einen Antrag auf Höherstufung. Der Medizinische Dienst begutachtet dann erneut zu Hause. Was dabei zählt und wie Sie sich vorbereiten, steht in Pflegegrad beantragen: 10 Tipps für die Begutachtung. Fällt der Bescheid zu niedrig aus, hilft Widerspruch gegen den Pflegegrad-Bescheid.

Die geplante Reform will die Schwellen für die Pflegegrade 1 bis 3 anheben. Wer bereits eingestuft ist, soll Bestandsschutz bekommen. Wer ohnehin einen Antrag stellen wollte, sollte deshalb nicht warten.

Was die Reform 2027 für Pflegegrad 1 plant

Am 30. September 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Pflegeneuordnungsgesetzes beschlossen, am 5. November 2026 berät der Bundestag in erster Lesung darüber. Für Pflegegrad 1 sieht der Entwurf vor, dass der Entlastungsbetrag und die bis zu 42 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch entfallen. Ein Sozialraumbudget, das den Entlastungsbetrag ablösen soll, ist erst ab Pflegegrad 2 geplant. Stattdessen setzt der Entwurf bei Pflegegrad 1 auf Beratung und eine neue Pflegebegleitung. Beschlossen ist das noch nicht; bis das Gesetz verkündet ist, gilt das heutige Recht.

Was das für Sie heißt: Nutzen Sie den Entlastungsbetrag und die Pflegehilfsmittel in diesem Jahr. Ob Restbeträge aus 2026 nach der Reform noch eingesetzt werden können, steht nicht fest. Den Stand des Verfahrens und alle geplanten Beträge finden Sie in Pflegereform 2027: Was sich für die Pflege zu Hause ändern soll.

So helfen wir

Im kostenlosen Erstgespräch bei Ihnen zu Hause sehen wir uns an, was Sie brauchen, und sagen Ihnen vorab, welche Leistung über welche Kasse läuft. Den Entlastungsbetrag rechnen wir direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Verordnungen für die Behandlungspflege reichen wir ein, und wenn ein höherer Pflegegrad angebracht ist, begleiten wir den Antrag. Abgerechnet wird bei uns nach Zeit, nicht nach einzelnen Handgriffen; was das bedeutet, erklärt Abrechnung nach Zeit oder nach Leistungskomplexen.

Kostenloses Erstgespräch

Häufige Fragen

Bekomme ich bei Pflegegrad 1 Pflegegeld?

Nein. Pflegegeld gibt es ab Pflegegrad 2. Bei Pflegegrad 1 steht Ihnen stattdessen der zweckgebundene Entlastungsbetrag von bis zu 131 € im Monat zu, dazu Pflegehilfsmittel, der Hausnotruf-Zuschuss und der Zuschuss für den Umbau der Wohnung.

Kann ich mit dem Entlastungsbetrag einen Pflegedienst bezahlen?

Ja. Bei Pflegegrad 1 darf der Entlastungsbetrag ausnahmsweise auch für Körperpflege durch einen zugelassenen Pflegedienst verwendet werden, nicht nur für Haushalt und Betreuung. Ab Pflegegrad 2 ist das nicht mehr möglich.

Verfällt der Entlastungsbetrag, wenn ich ihn nicht nutze?

Innerhalb des Jahres sammelt er sich an. Der Rest aus einem Kalenderjahr kann bis zum 30. Juni des Folgejahres genutzt werden, danach verfällt er. Für Restbeträge aus 2026 ist wegen der Reform unklar, ob diese Frist 2027 noch gilt.

Zahlt die Pflegekasse den Hausnotruf komplett?

Sie übernimmt den Basistarif, seit April 2026 bis zu 27 € im Monat, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Zusatzleistungen des Anbieters zahlen Sie selbst. Ob der neue Betrag schon im Vertrag Ihres Anbieters steht, fragen Sie am besten vor dem Abschluss nach.

Behalte ich meinen Pflegegrad 1 nach der Reform?

Der Kabinettsentwurf sieht für bereits eingestufte Menschen einen Bestandsschutz vor. Die Leistungen bei Pflegegrad 1 sollen sich allerdings ändern: Entlastungsbetrag und Pflegehilfsmittel zum Verbrauch sollen wegfallen. Endgültig entschieden ist das erst mit dem beschlossenen Gesetz.

Quellen

Stand: 2. November 2026. Beträge nach den gesetzlichen Werten für 2026; die Angaben zur Reform beziehen sich auf den Kabinettsentwurf und können sich im Gesetzgebungsverfahren ändern.

David Geiger

Über den Autor

David Geiger

David Geiger hat Glückszeit gegründet und führt den Pflegedienst als Geschäftsführer. Er ist gelernter Altenpfleger, Pflegedienstleiter und Fachtherapeut Wunde, hat über zwölf Jahre Erfahrung in der Pflege und ein Studium im Pflegemanagement.

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Was hilft uns beim ersten Gespräch? (falls zur Hand)

  • Besteht bereits ein Pflegegrad, und wenn ja, welcher?
  • Bei welcher Kranken- und Pflegekasse ist die Person versichert?
  • Liegt eine ärztliche Verordnung vor, etwa für Medikamente, Verbände oder Kompressionsstrümpfe?
  • Worum geht es konkret, und zu welcher Tageszeit wird Hilfe gebraucht?

Sie brauchen nichts vorzubereiten. Wenn Sie noch unsicher sind, ob ein Pflegedienst überhaupt das Richtige ist: Auch dafür ist das Gespräch da.

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